Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0566Ausgegeben am 31.08.2023
Eing. Dat. 31.08.2023
Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-249 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 30.08.2023
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Städtebaulichen Vertrag des Investors Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein, in der Fassung vom 18.08.2023 (Auslage 6) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Städtebaulichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 652A für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, mit den Flurstücken 17/8, 355/7, 343/39 tlw. und 356/8 tlw. wird umgrenzt im Norden durch die Mitte der Straße „Nordring“, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8, im Süden durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ und im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 355/7. Der Bebauungsplan Nr. 652A wird in der Fassung vom 18.08.2023 (Auslage 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
4. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage 2) in der Fassung vom 18.08.2023 beigefügt.
Begründung:
Als repräsentativer Stadteingang an der Bundesautobahn (BAB) 661 soll das von Gewerbe- und Büronutzung geprägte Kaiserlei-Gebiet als wichtiger Dienstleistungsstandort erhalten, weiterentwickelt und planungsrechtlich gesichert werden.
Für den unter Punkt 3 des Beschlusstenors beschriebenen Geltungsbereich ist der maßgebende Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ die Baurechtschaffung für einen Bürohochhausstandort sowie die Sicherung der angrenzenden öffentlichen Grün- und Freiflächen im nordöstlichen Teil des Kaiserleigebiets entsprechend der Zielsetzung des Masterplans und des Rahmenplans „Nordkap“. Zudem soll der Bebauungsplan die geplante Art der baulichen Nutzung feinsteuern, um die Entwicklung eines repräsentativen Wirtschafts- und Gewerbestandorts mit Büro- und Dienstleistungsfunktion als übergeordnetes Ziel für das gesamte Kaiserleigebiet zu sichern. Dies dient der Ergänzung der bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 609, 610, 614A und 651 im Kaiserleigebiet.
Weiterhin soll die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts, das von den Stadtverordneten am 21.05.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Kaiserleigebiet erfolgen.
Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung gemäß Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ vom 19.09.2019.
Zu 1:
Die in der Auslage 4 in Kopie enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 652A gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.02.2023 bis 03.04.2023 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplans. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Auslage 3 aufgeführt.
Zu 2:
Der Städtebauliche Vertrag führt das gemeinsame Entwicklungsziel der Stadt und des Investors auf Basis des Bebauungsplans Nr. 652A fort.
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind:
- die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 652A,
- die Vertiefung einer der beiden erstrangigen Arbeiten aus der Mehrfachbeauftragung hin zu einem umsetzungsfähigen Projekt,
- Regelungen zum Projekt,
- die Herstellung bzw. Anpassung der an das Entwicklungsgrundstück angrenzenden Erschließungsanlagen,
- die Beteiligung an übergeordneten Maßnahmen zum Verkehr und der Verkehrssteuerung,
- die Herstellung der westlich an das Projekt angrenzenden öffentlichen Grün- und Freifläche auf dem Flurstück 355/7 gem. Ausbau 355/7 (vgl. § 13 Abs.1),
- die Bereitstellung einer Teilfläche für den Park am Nordkap und
- die Beteiligung an der Herstellung des Parks am Nordkap.
Der vorliegende Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB mit dem Investor Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH ist das Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH.
Gemäß der Begründung unter Punkt 3 in der Magistratsvorlage Nr. 2023-024 (Billigung des Entwurfs des B-Plans zwecks öffentlicher Auslegung) sollte der Entwurf des städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 13.12.2022 vom Magistrat weiterverhandelt werden und vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 652A abschließend die Verbindlichkeit erreicht werden. Daher wird der Städtebauliche Vertrag vor dem nachfolgenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 3:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 21.10.2019 in der Offenbach-Post.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten ausgelegt. Parallel wurde am 27.05.2021 eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2021 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind drei Anregungen der Öffentlichkeit, 39 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie drei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Stellungnahmen wurden für den gesamten Geltungsbereich ausgewertet und sind in die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ eingeflossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ wurde nach der Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans (Beteiligung nach §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 BauGB) in zwei Teilbereiche untergliedert und wird nun im weiteren Verfahren jeweils separat weitergeführt. Der westliche Bereich umfasst die Flurstücke Nr. 17/8, 355/7, 356/8 tlw. und 343/39 tlw. und wird als Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ bezeichnet. Der östliche Bereich (umfasst Flurstücke Nr. 18/2, 21/1, 22/3, 23/4, 38/6, 38/9, 38/10, 356/6 sowie teilweise 27/14, 343/39, 356/8 und 358/1) wird im Weiteren sukzessive mit einem oder mehreren Bebauungsplanverfahren überplant.
Es wurde zunächst das Bebauungsplanverfahren für den Hochhausstandort (Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“) fortgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 02.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und den Fachgutachten Baugrund und Gründung, Verkehr, Schall, Artenschutz, Klima, Wasser, Schatten sowie Wind im Zeitraum vom 23.02.2023 bis einschließlich 03.04.2023 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 15.02.2023 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.
Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 15.02.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 18.08.2023 nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Zu 4:
Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplan im Auslageordner aus: Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen (Auslage 1), Begründung mit Umweltbericht (Auslage 2), Abwägung der Stellungnahmen (Auslage 3), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 4), Liste der Gutachten (Auslage 5), einzelne Fachgutachten (Auslagen 5A bis 5H) sowie der Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 18.08.2023 mit seinen Anlagen (Auslage 6).
Der Städtebauliche Vertrag (Auslage 6) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Kopien der Stellungnahmen (Auslage 4).
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Öffentliche Auslagen:
Auslagen 1 – 3 sowie 5 – 5H
Nichtöffentliche Auslagen:
Auslagen 4 und 6
Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die öffentlichen Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.