Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0568Ausgegeben am 31.08.2023
Eing. Dat. 31.08.2023
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 15010100.7128000080 – „Zukunftsprojekt Innenstadt“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-252 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Beim Produktkonto 15010100.7128000080 – „Zukunftsprojekt Innenstadt“ wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 410.000 € gem. § 100 HGO für 2023 bewilligt. Sofern investive Beschaffungen erfolgen, wird auf Grund
ordnungsgemäßer Buchführung für diese ein Teil der überplanmäßigen Mittel auf investive Konten übertragen. Ein gesonderter Beschluss hierfür muss nicht
erfolgen.
2. Die Deckung erfolgt in 2023 über die Produktkonten:
15010100.6869000080 – „Wirtschaftswerbung u. –förderung“ i.H. von 69.000,00 €
15010100.6861000080 – „Förderung Kreativwirtschaft“ in Höhe von 15.000,00 €
15010100.6861000180 – „Innenstadtmarketing“ in Höhe von 18.500,00 €
15010100.5420000080 – „Bundesförderung Innenstadt“ in Höhe von 307.500 €
Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2023.
Begründung:
Die Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO beim Produktkonto 15010100.7128000080 – „Zukunftsprojekt Innenstadt“ wird beantragt aufgrund einer kurzfristig möglichen Erhöhung der finanziellen Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ). Der Teilnahme an dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" wurde am 10.03.2022 (Mag-Vorlage Nr. 2022-070) durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt und der Magistrat wurde beauftragt, mit Hilfe des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", Maßnahmen zur Behebung negativer Effekte auf die Innenstädte einzuleiten, um diesen frühzeitig entgegenzuwirken.
Aufgrund der großen Schließungswelle im Sommer 2023 von Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) bestand kurzfristig, nach Aufforderung durch den Fördermittelgeber, die Möglichkeit einen Nachtrag aus dem o.g. Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" zu stellen. In der Magistratssitzung vom 30.08.2023 wird beantragt, dass dies der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 14.9.2023 zur Entscheidung vorgelegt wird. Ziel ist, sofort sichtbare Maßnahmen ergreifen zu können um durch den Leerzug von GKK mögliche entstehende negative Effekte für die Innenstadt, frühzeitig entgegenwirken zu können.
Die Gesamtkosten der in der SStV vom 10.03.2022 (Mag-Vorlage Nr. 2022-070) beschlossenen Projekte im Rahmen des ZIZ Programms, belaufen sich innerhalb 2022-2024 auf 1.875.000,02 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt 468.750,01 €.
Im Rahmen der Änderung des Zuwendungszweckes des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" der als gesonderte Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2023 eingebracht wird, werden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1.525.000,- € für die Jahre 2023 und 2024 bereitgestellt. Die Finanzierung dieser nun zusätzlich und kurzfristig möglichen Ausgaben im Rahmen des Änderungsantrages von insgesamt bis zu 1.525.000 € teilen sich auf in:
Bundesfördermittel: bis zu 1.143.750,00 €
Kommunale Eigenanteil: bis zu 381.250,00 €
Davon entfallen für das Jahr 2023:
Kommunaler Eigenanteil: bis zu 102.500,00 €
Diese Mittel stehen im Budget von Amt 80 zur Verfügung und sollen im Rahmen dieser Vorlage überplanmäßig auf dem Produktkonto 15010100.7128000080 bereitgestellt werden.
Bundesfördermittel: bis zu 307.500,00 €
Diese Mittel werden per Mittelabruf beim Fördergeber im Vorfeld abgerufen, so dass keine Vorfinanzierung durch die Stadt erfolgten muss. Die Mittel werden nach Abruf auf dem Produktkonto 15010100.5420000080 vereinnahmt.
Es müssen überplanmäßige Mittel beantragt werden (siehe § 100 HGO), da die Schließung des ehemaligen Kaufhofs bei Verabschiedung des letzten Haushaltes unvorhergesehen war und es ist unabdingbar, dass noch in diesem Jahr erste Maßnahmen angegangen werden, um negativen Effekten durch den Leerstand entgegenzuwirken.
Der Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Änderung des Zuwendungszweckes im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" wird als gesonderte Vorlage die in Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden am 14.09.2023.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.