Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0045Ausgegeben am 05.09.2023

Eing. Dat. 16.08.2023

 

 

 

Förderrichtlinie Belegungsrechte

Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FDP vom 08.06.2022, 2021-26/DS-I(A)0288

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0288

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2023-229 (Dez. IV, Amt 60) vom 16.08.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt die Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ziele sind:

 

·         Den Verkauf von Belegungsrechten für Eigentümer:innen attraktiver zu gestalten, um die Zahl sozial geförderter Wohnungen zu erhöhen,

·         Sozial geförderte Wohnungen in Segmenten zu fördern, wo aktuell deutlich zu wenig Wohnungen angeboten werden,

·         Die Möglichkeiten zu schaffen, komplementär zur Landes- und Bundesförderung zu fördern und so beispielsweise eine längere Bindung zu erreichen.

 

Die überarbeitete Förderrichtlinie ist mit der GBO anzustimmen und im Anschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen."

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Der Magistrat hat die Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten auf möglichen Änderungsbedarf überprüft, empfiehlt aber vor dem Hintergrund einer jetzt völlig veränderten Lage, diese aktuell nicht zu ändern.

 

Noch vor Kurzem bedingte die Nullzinspolitik eine Konjunktur im Bausektor, die in Offenbach zur Realisierung einer Vielzahl von Wohnungen einschließlich Beantragungen des gemäß den wohnungspolitischen Leitlinien verpflichtenden Anteils von Förderwohnungen führte. In Folge der so ausgelösten Konjunktur sind die Baukosten in den letzten Jahren erheblich gestiegen und haben dazu geführt, dass einige der beantragten Förderprojekte von den Investoren zurückgestellt (z. B. Liebigquartier) oder aus anderen Gründen (z. B. „Vitopia Kaiserlei“) nicht realisiert wurden.

 

Dementsprechend stauten sich in den Jahren 2021 und 2022 nicht abgerufene Fördermittel, deren befristete Bereitstellung (Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe) einen dringenden Einsatz der Mittel zugunsten der verfügungsberechtigten Klientel erforderte. Dem wurde mit Aufwertungsmaßnahmen des Wohnumfelds in Bieber-Waldhof durch Beschluss „Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe: Kleevasem / Ottersfuhrstraße“ begegnet, das Projekt „Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe: Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel“ mit ähnlicher Zielsetzung wurde zwischenzeitlich von den Eigentümern zurückgezogen.

 

Der Ankauf von Belegungsrechten aus dem Wohnraumbestand ist neben dem Neubau von Förderwohnungen grundsätzlich auch geeignet, das Angebot von Förderwohnungen zu erweitern. Ein entsprechender Einsatz der Fördermittel ist durch die vorhandenen Förderrichtlinien des Landes und der Stadt abgedeckt. Durch den Ankauf von Belegungsrechten entstehen allerdings keine neuen Wohnungen. Einst geförderte, zwischenzeitlich aus der Bindung entlassene Wohnungen weisen in der Regel auch nach der Förderung noch recht günstige Mieten auf, so dass ihre erneute Bindung keine nachhaltige mietpreissenkende Wirkung auf den Wohnungsmarkt entfaltet.

 

Die GBO nutzt das Instrument als große Bestandshalterin in Offenbach überwiegend, um aus der Bindung gefallene Wohnungen erneut in die Bindung zu geben, seltener, um bisher ungebundene Wohnungen in die Bindung zu bringen. Ungebundene Wohnungen werden auch von anderen nur selten und in kleinen Kontingenten in die Bindung gegeben, da hierfür das Freiwerden von Wohnungen erforderlich ist.

 

Seit sukzessiver Erhöhung der Zinsen hat sich die Nachfrage nach Fördermitteln deutlich verändert. Die zuletzt unattraktive Förderung des Mietwohnungsbaus wird nun gegenüber den marktüblichen Finanzierungen wieder interessant. Investoren sind zurzeit vor allem die GBO sowie andere kommunale und öffentliche Träger, die, auch aus politischen Vorgaben heraus, selbst in den aktuellen Zeiten hoher Baukosten in den Wohnungsbau investieren. Derzeit liegen Anfragen zur Schaffung neuen Wohnraums vor, die die veranschlagten Mittel der Wohnbauförderung bis voraussichtlich 2030 vollständig ausschöpfen werden. Insgesamt könnten in Trägerschaft der GBO ca. 150 Förderwohnungen neu entstehen, außerdem rund zehn Auszubildenden-Wohnplätze sowie (bewirtschaftet durch die Stadt Offenbach, ergänzend zu weiteren, die vom Studierendenwerk Frankfurt für Frankfurter Studenten entstehen sollen) mindestens weitere zwanzig Studentenwohnplätze. Längerfristig könnten auch auf dem neuen Campus der HfG Studierenden- und im Bereich des Sanaklinikums Auszubildenden-Wohnungen entstehen, deren Förderung bisher noch nicht gesichert und verhandelt ist.

 

Jeder Förderantrag wird mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden Wohnraumbedarf der Wohnberechtigten zwischen Wohnbauförderung und Wohnungsamt abgeglichen. Neben allgemeinen Qualitätsanforderungen werden insbesondere Wohnungsgrößen, Barrierefreiheit und – bei Auszubildenden- und Studentenwohnen – Wohnkonzepte (Einzelappartements oder Wohngemeinschaften) geprüft und Förderanträge entsprechend geschärft. In Relation zum vorhandenen Wohnraummix werden derzeit damit vor allem große Wohnungen sowie kleine barrierefreie für alleinstehende ältere Menschen gefördert.

Eine Änderung der Förderpraxis der Wohnbauförderung wird vor dem geschilderten Hintergrund fachlich daher nicht für erforderlich erachtet.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Bericht und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.