Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0555/1Ausgegeben am 14.09.2023

Eing. Dat. 14.09.2023

 

 

 

 

 

Günstiger Eintritt für Schwerbehinderte bei städtischen Veranstaltungen

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 13.09.2023

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, eine einheitliche Eintrittsermäßigung für schwerbehinderte Menschen festzulegen, die für alle kostenpflichtigen städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungen gilt. Eine gleichbedeutende Regelung für Veranstaltungen der SOH bzw. ihrer Tochtergesellschaften ist schnellstmöglich umzusetzen.

 

2.    Folgende Standards werden dabei berücksichtigt:

a.    Die Ermäßigung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

b.    Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist der Eintritt kostenlos, wenn der Schwerbehindertenausweis der zu begleitenden Person das Merkzeichen B enthält.

 

Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Kauf ermäßigter Tickets für Veranstaltungen möglichst barrierefrei im Internet möglich ist. Dazu haben ggf. Absprachen mit Drittanbietern zu erfolgen. Sämtliche Informationen über die Ermäßigungen müssen übersichtlich und in Leichter Sprache zugänglich sein.

 

 

Begründung:

 

Für (schwer-)behinderte Menschen ist die Teilhabe am kulturellen Geschehen mit vielen Barrieren verbunden. Dies gilt nicht nur für physisch-bauliche Barrieren, sondern auch für ökonomische. Viele Menschen leben von einer kleinen, meist durch die Schwerbehinderung bedingten Rente und die Teilnahme an Kulturveranstaltungen ist angesichts der knappen finanziellen Mittel eine schwierige Abwägung. Eintrittsermäßigungen für Schwerbehinderte sind daher eine wichtige Maßnahme für die Inklusion.

 

Dabei sollte der Grad der Behinderung (GdB), ab dem eine Ermäßigung gilt, nicht zu hoch angesetzt werden. Bei städtischen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen, die durch Tochtergesellschaften der Stadtwerke durchgeführt werden, gab und gibt es hierzu verschiedene Regelungen. Beim diesjährigen Lichterfest oder der aktuell laufenden Capitol Classic Lounge sind ermäßigte Tickets für Schwerbehinderte ab einem GdB von 80 erhältlich, in den städtischen Museen oder der Capitol Theateressenz ab einem GdB von 50. Eine einheitliche und kostengünstige Ermäßigungsregel würde dagegen für Klarheit sorgen und vielen Menschen die Teilhabe an den Veranstaltungen erleichtern. Die Stadt Offenbach kann hier für alle Veranstalter eine Vorbildfunktion einnehmen.

 

Dasselbe gilt für die Regelungen für Begleitpersonen. Diese unterscheiden sich von Veranstaltung zu Veranstaltung. Die Assistenz durch Begleitpersonen ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung für die Teilhabe unerlässlich und wird in Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen B eingetragen. Der Eintritt für die Begleitpersonen sollte kostenfrei sein.

 

Zudem gibt es beim Kartenvorverkauf für Veranstaltungen noch Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit. So ließen sich zuletzt für das Lichterfest online keine ermäßigten Tickets erwerben. Von der Stadt wurde erklärt, dass sich beim Online-Kauf kein Nachweis für die Ermäßigung vorzeigen lasse, was zu Problemen beim Einlass führen könne. Dass Nachweise für die Ermäßigung vorgezeigt werden müssen - egal ob Schwerbehinderten- oder Studierendenausweis - ist jedoch eine Selbstverständlichkeit und die meisten Schwerbehinderten tragen ihren Ausweis ohnehin immer bei sich. Ein entsprechender Hinweis kann zudem problemlos beim digitalen Ticketverkauf geschaltet werden. Dies wird bereits von vielen städtischen Veranstaltern (auch über Online-Shops von Drittanbietern) so praktiziert.

 

Das Aufsuchen einer Vorverkaufsstelle stellt schließlich gegenüber dem Online-Kauf ermäßigter Tickets eine tatsächliche Barriere für viele Schwerbehinderte dar. Der Online-Verkauf ermäßigter Karten wäre also eine einfache Möglichkeit das Ticketing bei städtischen Veranstaltungen barrierefreier zu gestalten.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.