Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023
TOP 9
Nachhaltige Bewässerung von Sportanlagen
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 05.07.2023, 2021-26/DS-I(A)0543
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt:
- Im Zuge von Sanierungsarbeiten von Sportstätten, insbesondere Spielfeldern, sollen für die nachhaltige Verwendung von Wasser, insbesondere die Bewässerung der Spielfelder, Zisternen mit Versickerungs-Überlauf geschaffen werden. Bei Kunstrasenfeldern ist darauf zu achten, dass der Niederschlag über die größtmögliche Fläche des Kunstrasenfeldes gesammelt wird und dass die Zisterne(n) Wasser für mehrmalig aufeinander folgende Bewässerungsvorgänge fassen kann/können. Neben der Bewässerung der Spielfelder könnte die Nutzung des gesammelten Brauchwassers auch alternativ erfolgen.
- Die daraus entstehenden investiven Mehrkosten sind in den jeweiligen Beschlussvorlagen darzustellen. Mögliche Förderungen sollten dabei genutzt werden.
- Im Rahmen der Arbeiten an der Sportanlage Eichwaldweg soll geprüft werden, ob der Niederschlag, welcher aktuell der Versickerung zugeführt wird, im Rahmen der jetzigen Arbeiten oder der späteren Arbeiten an geeigneter Stelle in Zisternen gesammelt werden kann, um für die Bewässerung des angrenzenden Naturrasenplatzes verwendet zu werden.
- Der Magistrat möge nach 12 Monaten Nutzungszeit prüfen und berichten, wie sich die Verwendung des SKW-Systems im Stadion Bieberer Berg bei der Bewässerung auswirken wird. Bei einem signifikant positivem Befund soll das System bei zu erneuernden Bewässerungssystemen auf allen Sportanlagen installiert werden. Bei bestehenden Bewässerungssystemen ist dann jeweils die Nachrüstung zu prüfen. Auch hierfür sind die Kosten sowie Fördermöglichkeiten jeweils darzustellen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung