Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

 

 

 

 

TOP 14
Lebendige Zentren Bieber und Bürgel
hier: Beschluss der Förderrichtlinie für ein Anreizprogramm zur Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-232 (Dez. IV, Amt 60) vom 16.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0548

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Einrichtung eines Anreizprogramms im Gebiet des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren – Bieber und Bürgel“ mit einem Jahresbudget von 70.000,00 € und mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028 wird zugestimmt. 

 

2.     Der Förderrichtlinie des Anreizprogramms für die Ortskerne Bieber und Bürgel wird zugestimmt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt max. 420.000,00 € stehen auf den Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“ zur Verfügung.

 

4.     Die Refinanzierung der Maßnahme erfolgt zu 2/3 durch Städtebaufördermittel über die Produktkonten 09010600.5410300560 „Zuwendung Land Hessen, Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.5421000560 „Zuwendung Land Hessen, Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“.

 

 

Die Anlage (Förderrichtlinie) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung