Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

 

 

 

 

TOP 18
Ferienwohnungssatzung
Antrag Ofa vom 28.08.2023, 2021-26/DS-I(A)0552

Änderungsantrag CDU vom 13.09.2023, 2021-26/DS-I(A)0552/1

Ergänzungsantrag Ofa vom 14.09.2023, 2021-26/DS-I(A)0552/1/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0552/1/1*

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Dem Änderungsantrag* wird hinzugefügt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, Ende des Jahres 2024 über die getroffenen Maßnahmen und ihre Wirkung zu berichten.

 

* redaktionell geändert

 

 

2021-26/DS-I(A)0552/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0552 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt:

 

Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch baurechtswidrige Nutzungen mithilfe bauaufsichtlicher Anordnungen oder ergänzender Maßnahmen zu unterbinden.

Hierzu soll die AG Leistungsmissbrauch verstärkt tätig werden oder vergleichbare Instrumentarien zum Einsatz kommen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0552

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des §12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HwoAufG) und nach dem Vorbild der Frankfurter Ferienwohnungssatzung vom 01.03.2018 eine „Ferienwohnungssatzung für Offenbach“ zu entwerfen, mit dem Ziel, die Zweckentfremdung von Wohnraum in Offenbach einzuschränken und der Stadtverordnetenversammlung bis zum 1. März 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung