Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

 

 

 

 

TOP 21
Günstiger Eintritt für Schwerbehinderte bei städtischen Veranstaltungen
Antrag DIE LINKE. vom 30.08.2023, 2021-26/DS-I(A)0555

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 13.09.2023,

2021-26/DS-I(A)0555/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0555/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, eine einheitliche Eintrittsermäßigung für schwerbehinderte Menschen festzulegen, die für alle kostenpflichtigen städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungen gilt. Eine gleichbedeutende Regelung für Veranstaltungen der SOH bzw. ihrer Tochtergesellschaften ist schnellstmöglich umzusetzen.

 

2.    Folgende Standards werden dabei berücksichtigt:

a.    Die Ermäßigung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

b.    Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist der Eintritt kostenlos, wenn der Schwerbehindertenausweis der zu begleitenden Person das Merkzeichen B enthält.

 

Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Kauf ermäßigter Tickets für Veranstaltungen möglichst barrierefrei im Internet möglich ist. Dazu haben ggf. Absprachen mit Drittanbietern zu erfolgen. Sämtliche Informationen über die Ermäßigungen müssen übersichtlich und in Leichter Sprache zugänglich sein.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0555/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt, eine einheitliche Eintrittsermäßigung für schwerbehinderte Menschen festzulegen, die für alle kostenpflichtigen städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungen gilt. Eine gleichbedeutende Regelung für Veranstaltungen der SOH bzw. ihrer Tochtergesellschaften ist schnellstmöglich umzusetzen.

 

2.     Folgende Standards werden dabei berücksichtigt:

a.     Die Ermäßigung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

b.     Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist der Eintritt kostenlos, wenn der Schwerbehindertenausweis der zu begleitenden Person das Merkzeichen B enthält.

 

Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Kauf ermäßigter Tickets für Veranstaltungen möglichst barrierefrei im Internet möglich ist. Dazu haben ggf. Absprachen mit Drittanbietern zu erfolgen. Sämtliche Informationen über die Ermäßigungen müssen übersichtlich und in Leichter Sprache zugänglich sein.

 

 

2021-26/DS-I(A)0555

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0555/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0555.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine Eintrittsermäßigung für schwerbehinderte Menschen festzulegen, die für alle kostenpflichtigen städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungen gilt.

 

Eine gleichbedeutende Regelung ist für Veranstaltungen der SOH bzw. ihrer Tochtergesellschaften (insbesondere: Offenbacher-Stadtmarketinggesellschaft mbH, Capitol Theater GmbH Offenbach und Stadthalle Offenbach Veranstaltungs GmbH) zu treffen.

 

Folgende Standards werden dabei berücksichtigt:

 

- Die Ermäßigung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

 

- Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist der Eintritt kostenlos.

 

Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Kauf ermäßigter Tickets für Veranstaltungen möglichst barrierefrei im Internet möglich ist. Dazu haben ggf. Absprachen mit Drittanbietern zu erfolgen. Sämtliche Informationen über die Ermäßigungen müssen übersichtlich und in Leichter Sprache zugänglich sein.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung