Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

 

 

TOP 26
Grundstückserwerb Nordring 150, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-237 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0560

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.09.2018 den Verkauf des Grundstücks Nordring 150 (Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 17/8) beschlossen. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt nun von dem in der Anlage genannten Verkäufer und damaligen Käufer eine Teilfläche von ca. 1.000 m² zurück zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.  Der Kaufpreis entspricht dem damaligen Verkaufspreis (577 EUR/m² zzgl. Nachzahlung in Abhängigkeit zur tatsächlich genehmigten BGF) und wird nach Rechtskraft des Vertrages, Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.  Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 700.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2023
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung