Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

 

TOP 32
Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-249 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 30.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0566

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagen 4 und 6 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Städtebaulichen Vertrag des Investors Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein, in der Fassung vom 18.08.2023 (Auslage 6) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Städtebaulichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 652A für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, mit den Flurstücken 17/8, 355/7, 343/39 tlw. und 356/8 tlw. wird umgrenzt im Norden durch die Mitte der Straße „Nordring“, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8, im Süden durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ und im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 355/7. Der Bebauungsplan Nr. 652A wird in der Fassung vom 18.08.2023 (Auslage 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage 2) in der Fassung vom 18.08.2023 beigefügt.

 

 

Die öffentlichen Auslagen sowie die nichtöffentlichen Auslagen 4 und 6 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung