Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023
TOP 34
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 15010100.7128000080 – „Zukunftsprojekt Innenstadt“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-252 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0568
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beim Produktkonto 15010100.7128000080 – „Zukunftsprojekt Innenstadt“ wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 410.000 € gem. § 100 HGO für 2023 bewilligt. Sofern investive Beschaffungen erfolgen, wird auf Grund
ordnungsgemäßer Buchführung für diese ein Teil der überplanmäßigen Mittel auf investive Konten übertragen. Ein gesonderter Beschluss hierfür muss nicht
erfolgen.
2. Die Deckung erfolgt in 2023 über die Produktkonten:
15010100.6869000080 – „Wirtschaftswerbung u. –förderung“ i.H. von 69.000,00 €
15010100.6861000080 – „Förderung Kreativwirtschaft“ in Höhe von 15.000,00 €
15010100.6861000180 – „Innenstadtmarketing“ in Höhe von 18.500,00 €
15010100.5420000080 – „Bundesförderung Innenstadt“ in Höhe von 307.500 €
Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2023.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung