Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0578Ausgegeben am 05.10.2023
Eing. Dat. 05.10.2023
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
- ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (ESO DL) und ESO Stadtservice GmbH (ESO SV)
hier: Grundsatzbeschluss – Erweiterung des Unternehmensgegenstandes bei den jeweiligen Gesellschaften
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-271 (Dez. I und III, Amt 20, SOH) vom 04.10.2023
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
„Gegenstand des Unternehmens ist zudem die der nachhaltigen Stadtentwicklung dienliche Parkraumbewirtschaftung durch Betrieb, Verwaltung sowie Untervermietung/Unterverpachtung von eigenen oder stadtkonzerneigenen oder general-angemieteten/general-angepachteten Parkhäusern und -Tiefgaragen im Stadtgebiet Offenbach am Main.“
2. Der ursprüngliche Abs. 3 des § 2 der Gesellschaftsverträge bleibt inhaltlich unverändert und wird zu Abs. 4.
Begründung:
Die ESO DL und die ESO SV sind seit ihrer Gründung sogenannte Spiegelgesellschaften. Die ESO SV hat in § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages einen zusätzlichen Unternehmensgegenstand. Im Übrigen sind die Unternehmensgegenstände von ESO SV und ESO DL inhaltlich identisch.
Die Gründung der Spiegelgesellschaften geschah, um in der ESO DL private Dritte in die Gesellschaft mit aufzunehmen und Dienstleistungen im kommunalrechtlichen Umfang auch gegenüber privaten Auftraggebenden erbringen zu können, wohingegen die ESO SV als ein rein kommunales Unternehmen vergaberechtlich In-House fähig ist.
Die ESO SV wird kommunale Parkhäuser, die ESO DL wird dahingegen Parkhäuser von privaten Dritten bewirtschaften. Der Umfang der privaten Parkhausbewirtschaftung durch die ESO DL beträgt derzeit unter 4 Prozent des Geschäftsvolumens und wird künftig unter der 10 Prozentmarke bleiben.
In den Gesellschaftsverträgen von ESO DL und ESO SV ist die Parkraumbewirtschaftung mit Parkhäusern/Tiefgaragen als Unternehmensgegenstand nicht umfasst und soll daher ergänzend aufgenommen werden. Die ESO DL übt diese Tätigkeit mit dem Betrieb des Parkhauses Berliner Straße 43-47 bereits operativ aus.
Die Parkraumbewirtschaftung stellt ein strategisches Element der Stadtentwicklung dar. Sie ist ein verkehrsplanerisches Instrument, mit dem unter anderem Einfluss auf die Mobilitätsströme in Offenbach genommen werden kann. Der Betrieb von Parkhäusern/Tiefgaragen ist Teil der Parkraumbewirtschaftung, da dadurch eine zielgerichtetere Organisation und Steuerung von Parkraum im öffentlichen Straßenraum möglich wird.
Durch die ESO DL werden diese Leistungen operativ teilweise schon erbracht und sollen darüber hinaus auch durch die ESO SV erfolgen. Daher ist eine Verankerung des genannten Unternehmensgegenstandes in den Gesellschaftsverträgen erforderlich.
Die Ergänzung der Gesellschaftsverträge ist beim Regierungspräsidium Darmstadt anzuzeigen. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 127 a HGO.
Die SOH Geschäftsführung bedarf ihrerseits gemäß § 17 Abs. III lit. c) ihres Gesellschaftsvertrages bei dieser Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen, einer Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates.
Die Unterlagen liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Anschluss an die Sitzung des Magistrates im Büro der Stadtverordneten zur Einsicht aus.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Auslagen:
Auslage 1: Gesellschaftsvertrag ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH im Entwurf
Auslage 2: Gesellschaftsvertrag ESO Stadtservice GmbH im Entwurf
Hinweis: Antrag, Anlage sowie Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.