Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0578Ausgegeben am 05.10.2023

Eing. Dat. 05.10.2023

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)

- ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (ESO DL) und ESO Stadtservice GmbH (ESO SV)

hier: Grundsatzbeschluss – Erweiterung des Unternehmensgegenstandes bei den jeweiligen Gesellschaften

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-271 (Dez. I und III, Amt 20, SOH) vom 04.10.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     In den Gesellschaftsverträgen der ESO DL und ESO SV wird jeweils in § 2 Abs. 3 der neue Unternehmensgegenstand mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

„Gegenstand des Unternehmens ist zudem die der nachhaltigen Stadtentwicklung dienliche Parkraumbewirtschaftung durch Betrieb, Verwaltung sowie Untervermietung/Unterverpachtung von eigenen oder stadtkonzerneigenen oder general-angemieteten/general-angepachteten Parkhäusern und -Tiefgaragen im Stadtgebiet Offenbach am Main.“

 

2.     Der ursprüngliche Abs. 3 des § 2 der Gesellschaftsverträge bleibt inhaltlich unverändert und wird zu Abs. 4.

 

 

Begründung:

 

Die ESO DL und die ESO SV sind seit ihrer Gründung sogenannte Spiegelgesellschaften. Die ESO SV hat in § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages einen zusätzlichen Unternehmensgegenstand. Im Übrigen sind die Unternehmensgegenstände von ESO SV und ESO DL inhaltlich identisch.

 

Die Gründung der Spiegelgesellschaften geschah, um in der ESO DL private Dritte in die Gesellschaft mit aufzunehmen und Dienstleistungen im kommunalrechtlichen Umfang auch gegenüber privaten Auftraggebenden erbringen zu können, wohingegen die ESO SV als ein rein kommunales Unternehmen vergaberechtlich In-House fähig ist.

 

Die ESO SV wird kommunale Parkhäuser, die ESO DL wird dahingegen Parkhäuser von privaten Dritten bewirtschaften. Der Umfang der privaten Parkhausbewirtschaftung durch die ESO DL beträgt derzeit unter 4 Prozent des Geschäftsvolumens und wird künftig unter der 10 Prozentmarke bleiben.

 

In den Gesellschaftsverträgen von ESO DL und ESO SV ist die Parkraumbewirtschaftung mit Parkhäusern/Tiefgaragen als Unternehmensgegenstand nicht umfasst und soll daher ergänzend aufgenommen werden. Die ESO DL übt diese Tätigkeit mit dem Betrieb des Parkhauses Berliner Straße 43-47 bereits operativ aus.

 

Die Parkraumbewirtschaftung stellt ein strategisches Element der Stadtentwicklung dar. Sie ist ein verkehrsplanerisches Instrument, mit dem unter anderem Einfluss auf die Mobilitätsströme in Offenbach genommen werden kann. Der Betrieb von Parkhäusern/Tiefgaragen ist Teil der Parkraumbewirtschaftung, da dadurch eine zielgerichtetere Organisation und Steuerung von Parkraum im öffentlichen Straßenraum möglich wird.

 

Durch die ESO DL werden diese Leistungen operativ teilweise schon erbracht und sollen darüber hinaus auch durch die ESO SV erfolgen. Daher ist eine Verankerung des genannten Unternehmensgegenstandes in den Gesellschaftsverträgen erforderlich.

 

Die Ergänzung der Gesellschaftsverträge ist beim Regierungspräsidium Darmstadt anzuzeigen. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 127 a HGO.

 

Nach § 17 Abs. II lit. c) des Gesellschaftsvertrages der ESO DL und der ESO Stadtservice bedarf die zu treffende Entscheidung eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der ESO DL und der ESO SV. Die SOH hält einen Geschäftsanteil von 51% an der ESO DL und 100% an der ESO SV.

 

Die SOH Geschäftsführung bedarf ihrerseits gemäß § 17 Abs. III lit. c) ihres Gesellschaftsvertrages bei dieser Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen, einer Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates.

 

Die Stadtverordnetenversammlung erhält die Anpassung des Gesellschaftsvertrages zur Beschlussfassung, da es sich um eine bedeutsame Erweiterung des Unternehmensgegenstandes handelt. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich mithin aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Offenbach und § 9 i.V.m. § 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Unterlagen liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Anschluss an die Sitzung des Magistrates im Büro der Stadtverordneten zur Einsicht aus.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Auslagen:

Auslage 1: Gesellschaftsvertrag ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH im Entwurf

Auslage 2: Gesellschaftsvertrag ESO Stadtservice GmbH im Entwurf

 

Hinweis: Antrag, Anlage sowie Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.