Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0586Ausgegeben am 05.10.2023

Eing. Dat. 05.10.2023

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)

hier: Grundsatzbeschluss – Erweiterung des Unternehmensgegenstandes, Anpassung des Gesellschaftsvertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-291 (Dez. I und III, Amt 20/SOH) vom 04.10.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Unter Erweiterung von § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SOH lautet der angepasste Gegenstand des Unternehmens künftig wie folgt:

 

„Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH deren Leistungen sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist die Errichtung von, der Erwerb von und die Beteiligung an Unternehmen, die mit Elektrizität, Wärme, Gas und Wasser versorgen, den öffentlichen Verkehr bedienen, Verkehrsleistungen erbringen, Aufgaben der Entsorgung, Dienstleistungen der Wohnungswirtschaft und die Entwicklung und Förderung des Hafens und anderer Liegenschaften durchführen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Dienst- und sonstige Leistungen erbringen. Unternehmensgegenstand ist zudem die Finanzierung von SOH-konzerneigenen Immobilienprojekten und solchen der Stadt Offenbach am Main sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit solchen Immobilienprojekten, soweit hierfür eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist. Gegenstand des Unternehmens ist schließlich die Planung, Projektierung, Baubegleitung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen aus dem Bereich erneuerbarer Energien auf städtischen oder stadtkonzerneigenen sowie auf angemieteten/angepachteten, im fremden Eigentum stehenden Bestandsdächern und Neubauten im Stadtgebiet Offenbach am Main, insbesondere zur Eigenstromgewinnung für Schulen, Kindertagesstätten u.a. bzw. für städtische oder stadtkonzerneigene Wohngebäude“.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022 zu DS-I(A)0197 wurde der Magistrat der Stadt Offenbach beauftragt, „unverzüglich alle Gebäude im Eigentum der Stadt Offenbach und im Eigentum ihrer Gesellschaften so weit wie möglich mit Photovoltaikanlagen auszustatten“.

 

Der Magistrat beauftragt die SOH mit dem Projekt „Photovoltaik-Offensive für Offenbach“. Aufgabe der SOH ist es, die Planung, Projektierung, Baubegleitung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Offenbach auf städtischen und stadtkonzerneigenen Liegenschaften, zu steuern.

 

Der Gesellschaftsvertrag der SOH ist im Unternehmensgegenstand um diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaik anzupassen bzw. zu erweitern. § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der SOH wird am Ende um einen Satz ergänzt (vgl. Auslage).

 

Nach den gesetzlichen Regelungen sowie nach Ziffer 2.1. des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Offenbach obliegt die Änderung des Gesellschaftsvertrages dem Gesellschafter und damit dem Magistrat. Kommunalverfassungsrechtlich ist nach §§ 9 i.V.m. 50 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

 

Die Ergänzung bzw. die Anpassung von Gesellschaftsverträgen ist beim Regierungspräsidium Darmstadt anzuzeigen. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 127 a HGO.

 

Die Vorlage wird im Wege des Nachtrages *(in den Magistrat) eingebracht, da der Aufsichtsrat der SOH erst am 28. September 2023 getagt, eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben hat und die Stadtverordneten bereits in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2023 um Beschlussfassung gebeten werden, um die Sitzung am 30. November 2023 nicht übermäßig mit Anträgen zu belasten. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

Der Gesellschaftsvertrag der SOH liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Anschluss an die Sitzung des Magistrates im Büro der Stadtverordneten zur Einsicht aus.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Klimarelevanzprüpfung

 

Auslage:

Gesellschaftsvertrag

 

 

Hinweis: Antrag, Anlage sowie Auslage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.