Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Oktober 2023

 

 

TOP 20
Sport und Freizeit GmbH Offenbach (SFO)
hier: Betrauungsakt gemäß EU-Freistellungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-280 (Dez. III, Amt 20) vom 04.10.2023,
2021-26/DS-I(A)0581

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der bisherige Betrauungsakt der Stadt Offenbach zur Betrauung der SFO, der Ende 2023 ausläuft, wird bezüglich des Sportstättenbetriebes am „Wiener Ring" verlängert sowie um die neue Aufgabe „des Betriebs eines öffentlichen Schwimmbades" erweitert. Die Stadt Offenbach betraut die SFO durch den als Anlage beigefügten Akt mit den dort beschriebenen förderfähigen „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ („DAWI“ – Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes). In Abgrenzung hierzu werden auch die ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission grundsätzlich nicht förderfähigen sonstigen Dienstleistungen („Nicht-DAWI“ – Nicht-Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes) ausdrücklich benannt.

 

  1. Die Beachtung der im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d. h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben wird beschlossen. Weiter wird beschlossen, dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die SFO fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht.

 

  1. Die Betrauung erfolgt für eine Dauer von zehn Jahren (01.01.2024 bis 31.12.2033), danach ist ein erneuter Beschluss zur Betrauung durch die Stadtverordnetenversammlung möglich. Die Betrauung ist der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Betrauung kann durch erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung jederzeit geändert oder widerrufen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.

 

Die Anlage (Entwurf Betrauungsakt) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung