Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0602Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung und des Straßenverzeichnisses (Anlage der Straßenreinigungssatzung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-340 (Dez. III, ESO) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.

 

2.   Die als Anlage 3 beigefügte Änderung des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

 

Seit den letzten Satzungsänderungen ist Rechtsprechung zu diesem Themenkreis ergangen, woraus sich Änderungsbedürfnisse ergaben.

 

Zur Straßenreinigungsgebührensatzung:

 

Es erfolgt eine Änderung hin zur gendergerechten Sprache.

 

Die Gebührensätze für die Jahre 2024 bis 2025 wurden neu kalkuliert und in
§ 4 Abs. 1 entsprechend aktualisiert.

 

Bezüglich Gebührenermäßigungen wurde § 5 um „Feiertage“ und „unerheblichen Reinigungsmängel“ ergänzt.

 

Wegen des Bedürfnisses nach klarer Regelung bei Veränderungen der Eigentums- und Erbbauberechtigungsverhältnissen ist die ursprüngliche Haftungsregelung nicht mehr anwendbar.

 

In § 9 wurde die Adresse der ESO Stadtservice GmbH ergänzt.

 

Zum Straßenverzeichnis:

 

Das Straßenverzeichnis wurde entsprechend der Reinigungsbedürftigkeit und der Fertigstellung eines neuen Straßenabschnitts aktualisiert.

 

Dies betrifft folgende Straßenabschnitte:

 

Die Straßenabschnittsdefinition der Kaiserleipromenade „von Amsterdamer Straße bis zur Warschauer Straße“ wird geändert. Die neue Straßenabschnittsdefinition lautet „von Strahlenberger Straße bis Warschauer Straße/Berliner Straße“. Der Straßenabschnitt wurde mit Umbau des Kaiserleikreisels neu gebaut und verbindet nun die Strahlenbergerstraße mit der Berliner Straße. Mit dieser Abschnittsdefinition wird die ehemals bestehende Reinigungsklasse 1 weitergeführt.

 

Bei der Ellenbogengasse handelt sich um eine reine Wohnstraße ohne Gehweg oder Publikumsrelevanz. Es gibt keine Gehwege, keine Straßenbäume und keine Papierkörbe. Die Neubewertung führt zu dem Vorschlag, die Ellenbogengasse aus dem Straßenverzeichnis zu nehmen.

 

Die Frankfurter Straße möge im Abschnitt Kaiserstraße bis Luisenstraße von der Reinigungsklasse 4 auf die Reinigungsklasse 6 hochgestuft werden. Der Straßenabschnitt ist als Verlängerung der Einkaufsstraße zu sehen, da es auch hier durchgehend Ladengeschäfte und Gastronomie gibt. Der Publikumsverkehr ist hoch, auch durch Erhöhung der Einwohnerzahl in diesem Gebiet durch Nachverdichtung: Luisenhof, Goethequartier, Mitte 160, ect. Der Bereich Luisenstraße bis zur Ludwigstraße verbleibt in der Reinigungsklasse 4.

 

Die übrigen Änderungen beziehen sich auf Straßenbezeichnungsänderungen aufgrund des Kaiserleiumbaus.

Anlagen

- Straßenreinigungsgebührensatzung

- Synopse zur Straßenreinigungsgebührensatzung

- Straßenverzeichnis

- Synopse zum Straßenverzeichnis

- Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.