Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0605Ausgegeben am 16.11.2023
Eing. Dat. 16.11.2023
Absichtserklärung zwischen der Becken GmbH und der Stadt Offenbach
hier: Abschluss der Absichtserklärung zwischen der Becken GmbH und der Stadt Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-347 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.11.2023
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Absichtserklärung zwischen dem Unternehmen Becken Delevopment GmbH und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat, wird zugestimmt.
Begründung:
Die Becken GmbH und ihre verbundenen Unternehmen stehen im Besitz der privaten Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 645 mit einer Gesamtfläche von ca. 3,3 ha und streben die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartiers an. Es besteht der rechtsverbindliche, vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“ mit einem Durchführungsvertrag für die Liegenschaft. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des ehemaligen Vorhabenträgers kam es zum Verkauf der Grundstücke an die Becken GmbH, die eine städtebauliche Neustrukturierung des Projekts vornehmen musste. Aus diesem Grund wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 645 notwendig.
Im Vorfeld hat die Becken GmbH der Stadt Offenbach einen unverbindlichen Planungsvorschlag für die Errichtung eines gemischt genutzten Quartiers auf den
o. g. Flurstücken unterbreitet, verbunden mit der Bitte um Erstellung eines Punktekatalogs mit einer Übersicht über die Anforderungen, die von beiden Seiten an das von der Becken GmbH geplante, gemischt genutzte Quartier zu stellen sind. Insbesondere wird sich die Nutzungsverteilung in Richtung eines Mischungsverhältnisses von maximal 70 % Wohnen zu mindestens 30 % Gewerbe verschieben (vormals 60 % Wohnen zu 40 % Gewerbe). Die Bruttogeschossfläche (BGF) soll sich von ca. 122.000 m² auf ca. 166.000 m² BGF erhöhen.
Beide Parteien möchten bei diesem Projekt schon im Vorfeld gut zusammenarbeiten und dabei möglichst frühzeitig Themen und Diskussionspunkte identifizieren. Beide Parteien sind sich einig, dass die benannten Inhalte nicht abschließend sind und sich im weiteren Verlauf des Projekts noch ändern und erweitern können. Der Letter of Intent soll der Becken GmbH als Orientierungshilfe für die geplante Investition dienen und die Grundlage für einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag im Fall der weiteren Entwicklung des Projekts bei der Anpassung bzw. Schaffung von Baurecht bilden. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Letter of Intent (LoI) für den Abschluss des beabsichtigten Vertrags rechtlich nicht bindend ist und dass aus diesem LoI keine (Schadens-) Ansprüche entstehen.
Der Masterplan Offenbach verfolgt das Ziel, einen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen. Mit dem Masterplan wurde ein Instrumentarium geschaffen, das die Zukunft von Offenbach am Main als bedeutendem Wirtschafts- und Wohnstandort in der Metropolregion FrankfurtRheinMain gestaltet. In gleichberechtigter Abwägung der Vielzahl der Belange wurde ein Konsens geschaffen mit der Wirkung, dass die Handlungsstränge der vielfältigen Akteure in der Stadtentwicklung auf gemeinsame Ziele ausgerichtet wurden.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:
Neupositionierung des Kaiserlei.
Hinweis:
Der Letter of Intent (LoI) enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 1 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.
Anlagen:
1. Nichtöffentlich - Letter of Intent (LoI), Stand 27.10.2023
2. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.