Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0614Ausgegeben am 21.11.2023

Eing. Dat. 20.11.2023

 

 

 

 

 

Vorbereitung Deichverstromung (Pb 14)

Antrag Ofa vom 20.11.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Es wird ein neues Untersachkonto „Vorbereitung Deichverstromung“ im Produkt „Umweltdienstleistungen“ eingerichtet. Dieses wird mit einem Budget von 100.000 € ausgestattet. Hiervon sollen finanziert werden:

 

1.    Die Klärung verschiedener Fragen, die beantwortet werden müssen, um zu entscheiden, ob die Stadt eine Landverstromung an Schiffsanlegestellen verfolgen soll. Hierzu soll mit Behörden, die für Teilaspekte zuständig sein können, zusammengearbeitet werden, sowie mit Kommunen, die ähnliche Planungen betreiben oder schon erfolgreich Landverstromung implementiert haben. Zu den zu klärenden Fragen gehören u.a.:

         Ermittlung der Fallzahlen von anlegenden Schiffen,

         mögliche Betreibersysteme und mögliche Betreiberorganisationen

         mögliche technische Systeme und mögliche Bezahlsysteme

         mögliche Fördermittel

         Planungsaufwand

         Genehmigungslage

         erweiterte Folgeverpflichtungen

2.    Um sich die Option auf eine spätere Verlegung von Leitungen offen zu halten, sollen Planungen für Durchörterungen des Deichs aufgenommen werden.

 

 

Begründung:

 

Der Klimawandel erfordert Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Hier haben auch die Kommunen eine Verantwortung. Anliegende Schiffe brauchen für ihren Betrieb Energie und lassen daher Tag und Nacht ihre Dieselgeneratoren laufen. Diese haben einen beträchtlichen CO2-Ausstoß, die die Bemühungen, das CO2 zu reduzieren, unterlaufen und auch die Akzeptanz für andere Maßnahmen verringern. Der Lärm und der Gestank beeinträchtigen auch die Aufenthaltsqualität an unserem Mainufer, das für die Naherholung wichtig ist. Die Anlegestellen befinden sich überwiegend im Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen. Auch dort ist aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Naherholungsqualität eine fortdauernde Luftverschmutzung sehr unerwünscht.

 

Immer mehr Kommunen mit Häfen in Deutschland bemühen sich um Landverstromung. Manche sind schon erfolgreich, so zum Beispiel am Rhein. Auch in Frankfurt ist man in einem fortgeschrittenen Stadium der Planungen. Es bietet sich also an, auf Erfahrungen anderer zurückzugreifen.

 

In seiner Antwort vom 15.09.2023 auf unsere Anfrage vom 12.04.2023 zum Thema „Stromanschlüsse bei der Deichsanierung“ (https://www.ofa-ev.de/antwort-stromanschluesse-bei-der-deichsanierung/) zählt Herr Dezernent Weiß Fragen auf, die erst geklärt werden sollen, bevor man mit konkreten Planungen zu einem solchen Projekt beginnen kann. Er schreibt: „Die Weiterverfolgung dieser Fragen ist ein eigenständiges Projekt, bei dem wie dargestellt zahlreiche Ämter, Behörden und Institutionen einzubinden wären. Sollte ein Landstromanschluss weiterverfolgt werden, müsste dies als Projekt in das Arbeitsprogramm und den Haushalt aufgenommen sowie Prioritäten in laufenden oder bevorstehenden Projekten entsprechend angepasst werden.“ Deshalb beantragen wir, dass die Klärung dieser Fragen als Projekt in den Haushalt aufgenommen werden soll.

 

Ein erster Schritt wäre gewesen, schon mal in Gespräche mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt einzutreten. Dies ist am 27. Januar 2022 beschlossen worden (2021-26/DS-I(A)0196/3). Leider war eine Umsetzung dieses Beschlusses nie beabsichtigt, wie aus der oben zitierten Antwort auf unsere Anfrage hervorgeht. Als Begründung für diese interne Verwaltungsentscheidung, sich über einen Beschluss der Stadtverordneten hinwegzusetzen, führt der Herr Dezernent u.a. an, dass „die Vorhaltung dieser Infrastruktur eine stärkere Frequentierung des Landschaftsschutzgebietes durch mehr anlegende Berufs- und Hotelschifffahrt bewirken kann.“ Leider fehlt jeglicher Beleg für diese Befürchtung, die sich ja auch als falsch herausstellen könnte. Es handelt sich also nur um eine der Fragen, die auch geklärt werden muss. Auch hier kann man auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückgreifen.

 

In der oben zitierte Antwort heißt es auch: „Um sich die Option auf eine spätere Verlegung von Leitungen offen zu halten, könnten allenfalls zusätzliche sogenannte Durchörterungen des Deichs vorgesehen werden.“ („Durchörterungen“ sind Verfahren zur Bodenverdrängung. Siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenverdr%C3%A4ngungsverfahren). Deshalb beantragen wir, hierfür Planungen aufzunehmen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.