Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023
TOP 3
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-341 (Dez. III, ESO) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0603
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 95.888.146
Aufwendungen € 93.024.663
Jahresüberschuss € 2.863.483
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 10.787.153
Ausgaben € 10.787.153
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 4.788.324 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 2.000.000 festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.12.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung