Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023

 

 

 

TOP 14
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-346 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0604

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, zwischen dem Kuhmühltal im Norden, der Kékuléstraße im Osten, der Mühlheimer Straße im Süden und der Kettelerstraße im Westen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

·      Im Norden: der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 253/7,

·      im Osten: die Kékuléstraße,

·      im Süden: die Mühlheimer Straße,

·      im Westen: die Kettelerstraße.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan

(Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

 

·      Baurechtsschaffung für ein Datencenter,

·      planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Grundstück,

·      Sicherung von Grünflächen,

·      Sicherung der Erschließung über die Kettelerstraße.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.12.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung