Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0055Ausgegeben am 09.01.2024

Eing. Dat. 14.12.2023

 

 

 

 

Klimakonzept Offenbach 2035 – Konzept zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Offenbach am Main

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020,
2016-21/DS-I(A)0895

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2023-384 (Dez. II, Amt 33) vom 13.12.2023

 

 

die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 den Beschluss zum Klimakonzept 2035 (2016-21/DS-I(A)0895) gefasst. Mit dem Beschluss wurde der Magistrat gemäß Nummer zwei des Beschlusstenors damit beauftragt, die enthaltenen Maßnahmen in Umsetzung zu bringen.

Die enthaltenen Maßnahmen sollen dauerhaft evaluiert und die wichtigsten Ergebnisse den Stadtverordneten jährlich mitgeteilt werden.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Seit Beschluss des Klimakonzeptes Ende 2020 wurden verschiedene Maßnahmen aus dem erarbeiteten Katalog umgesetzt. Die wichtigsten Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt. Bei der Maßnahmenauflistung handelt es sich um Projekte, bei denen die Federführung beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz liegt.

Maßnahmen des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

 

Einführung Klimarelevanzprüfung (Teil der Maßnahme 1.2 des Klimakonzeptes 2035)

 

Zur Evaluation der Folgen von politischen Beschlüssen auf die stadtklimatische Entwicklung wurde die Klimarelevanzprüfung eingeführt.

Politische Entscheidungen vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung haben einen Einfluss darauf, wie der Klimaschutz und die Klimaanpassung Offenbachs gestaltet ist, teilweise auch indirekt. Ziel der Klimarelevanzprüfung ist zum einen für die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung zu sensibilisieren. Zum anderen sollen die Folgewirkungen städtischen Handelns auf das Klima sichtbar gemacht werden, sodass dem fortschreitenden Klimawandel Rechnung getragen wird.

 

Erstellung der Treibhausgasbilanz 2020-2022 (Maßnahme 1.4 des Klimakonzeptes 2035)

 

Weiterhin wird die Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) der Stadt kontinuierlich fortgeschrieben. Aktuell befindet sich diese in der Umsetzung mit der Bilanzierung für die Jahre 2020-2022. Eine regelmäßige Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz veranschaulicht die Entwicklung des Energieverbrauchs und der daraus resultierenden Emissionen in den verschiedenen Sektoren der Stadt Offenbach. Die Bilanzfortschreibung ist ein wichtiges Controlling-Instrument. Sie gibt Anhaltspunkte für die verbleibenden Einsparpotentiale und liefert die Grundlage für eine Weiterentwicklung der Klimastrategien. Neben der THG-Bilanz im engeren Sinne ist eine Übersicht der in der Stadtverwaltung und im Stadtkonzern durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen Bestandteil der Berichterstattung.

 

Integriertes Energetisches Quartierskonzept (Maßnahme 4.8 des Klimakonzeptes 2035)

 

Ende 2023 bis Anfang 2024 wird das erste Integrierte Energetische Quartierskonzept (IEQK) fertigstellt (siehe dazu Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0090). Ein IEQK untersucht ein Teilgebiet detailliert und analysiert, welche Kombination von Sanierungsmaßnahmen, regenerativen Energien, Ausbau des Fernwärmenetzes und weiteren Maßnahmen jeweils unter Kosten- und Klimaschutzgesichtspunkten sinnvoll sind. Ziel ist es Wege aufzuzeigen, wie Quartiere zur Erreichung der Klimaschutzziele transformiert werden können. Ebenso werden die Themen Anpassung an den Klimawandel und Mobilität auf Ebene des Quartiers beleuchtet. Dies bedeutet, dass auch Themen wie die Begrünung der Wand- und Dachflächen, die Verschattung von Hof- und Fassadenflächen und die Entsiegelung versiegelter Hofflächen einbezogen werden. Als Pilotprojektgebiet wurde das „Senefelder Quartier und Südliche Innenstadt“ ausgewählt, welches deckungsgleich mit der Städtebauförderung HEGISS/Sozialer Zusammenhalt ist.

 

Integraler Bestandteil ist die Beteiligung der Akteure vor Ort, was gerade mit Blick auf die anschließende Umsetzung der Empfehlungen von Bedeutung ist.

Diese Konzepte werden durch die KfW-Bank über das Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432“ mit 75 % gefördert (ggf. Aufstockung durch Landesmittel möglich).

Weitere 20 % der Kosten der Konzepterstellung werden über das Land Hessen bezuschusst.

 

Beratungsangebote zum klimagerechten Bauen und Sanieren/Energieeffizienz und Klimaanpassung in Unternehmen (Maßnahme 5.7 des Klimakonzeptes 2035)

 

Es wurden Beratungsangebote zum klimagerechten Bauen und Sanieren sowie zur Energieeffizienz und Klimaanpassung in Unternehmen fortgeführt und weiterentwickelt.

Ein umfassendes Beratungsangebot bezüglich den Energieeinsparungen und Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien ist eine wichtige Grundlage, um alle interessierten Personen über die verschiedenen Modernisierungsmöglichkeiten zu informieren und somit zur Umsetzung zu motivieren. Die Stadt Offenbach hat hier bereits über Jahre etablierte Anlaufstellen geschaffen, indem sie seit September 2010 eine unabhängige, kostenlose Energieberatung im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz für alle Offenbacher Gebäude anbietet.

 

Seit 2020 hat das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz verstärkt auf zwei Bausteine gesetzt:

 

a. Anbieterneutrale Energieberatung

b. Aufsuchende Energieberatung für Unternehmen

 

Im Rahmen der Angebote wird auch zu Maßnahmen zur Klimaanpassung beraten. Die kostenlose Energieeffizienzberatung für Unternehmen wird seit 2013 angeboten und in jährlich wechselnden Gewerbegebieten flächendeckend durchgeführt.

Das mit IHK, Wirtschaftsförderung und Kreishandwerkerschaft gestartete Maßnahmenpaket soll allen im jeweiligen Gebiet ansässigen, interessierten Unternehmen die individuellen Potenziale zur Kosten- und Energieeinsparung aufzeigen.

Die Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit unabhängigen und qualifizierten Energieberater/innen. Diese eruieren innerhalb von ca. 2 h die möglichen Einsparungen. Dabei richten sich die Berater immer nach den Bedürfnissen der Unternehmen. Im Nachgang zur Vor-Ort-Beratung findet ein ca. 45-minütiges Auswertungsgespräch mit Überreichung eines Ergebnisberichtes statt, bei dem weitere Angebote aufgezeigt werden. Flankiert wird das Projekt durch eine Öffentlichkeitsarbeit inkl. einer eigenen Broschüre, einem Anschreiben an alle betroffenen Unternehmen und einer Auftaktveranstaltung in den jeweiligen Gewerbegebieten.

 

Förderung der Elektromobilität und anderer klimafreundlicher Antriebsformen (Maßnahme 6.5 des Klimakonzeptes 2035)

 

Ausbau des E-Ladenetzes

 

Innerhalb des Umsetzungszeitraumes wurde eine Richtlinie verabschiedet, die einen fortlaufenden und bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur in Offenbach regelt. Gemäß der Richtlinie wurden innerhalb des Stadtgebietes insgesamt 45 Standorte für die Entstehung von E-Ladesäulen freigegeben, welche zukünftig von vier unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden. Bis zum Jahr 2030 soll die Anzahl der Ladesäulen im Offenbacher Stadtgebiet fortlaufend steigen. Ziel ist es ein flächendeckendes öffentliches Ladenetz in Offenbach auszubauen, um dem stetig steigenden Ladebedarf, welcher nicht durch private Akteure abgedeckt werden kann, gerecht zu werden und um somit die E-Mobilität als sauberere Antriebsform zu fördern.

 

Kostenloses Verleihsystem von E-Lastenrädern (zu Maßnahme 6.8 des Klimakonzeptes 2035)

 

Die Stadt Offenbach am Main betreibt seit dem Jahr 2021 ein kostenloses Verleihsystem für E-Lastenräder. An vier Standorten, die über das Offenbacher Stadtgebiet verteilt sind, können die hochwertigen E-Lastenräder kostenlos ausgeliehen werden. Zum Ausleihen benötigt der Nutzer/die Nutzerin lediglich einen Account auf dem internetbasierten Buchungsportal www.main-lastenrad.de, welches vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) betrieben wird. Nach der Reservierung kann das E-Lastenrad unkompliziert und kostenlos bei einer der vier Stationen ausgeliehen werden. Bei den Stationen handelt es sich um Offenbacher Einzelhandelsgeschäfte, die sich im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung des Projektes als Verleihstation beworben haben und aufgrund ihrer guten Voraussetzungen (u. a. lange Öffnungszeiten, sichere Abstellmöglichkeit, Lage in Wohngebiet, Strom- und Internetzugang) ausgewählt wurden. Das Offenbacher E-Lastenradverleihsystem hat zum Ziel, nachhaltige Mobilität im urbanen Raum unkompliziert und kostengünstig zu fördern. Es bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit eines Transportes von schweren Gegenständen ohne Verbrennungsmotoren zu nutzen.

 

Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen (Maßnahme 6.13 des Klimakonzeptes 2035)

 

Ziel des fortlaufenden Projektes „Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen“ ist es, dass Kinder und Jugendliche selbstständig und verkehrssicher die Schule erreichen können. Dies wird in verschiedenen Schritten ausgestaltet. Gemeinsam mit den Grundschulen werden seit 2023 integrierte Schulwegepläne und Schulmobilitätspläne durch die Teilnahme am kostenfreien Programm der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt Rhein Main) erstellt. Ein Schulmobilitätsplan ist ein schulstandortspezifisches Konzept zur Verbesserung des Mobilitätverhaltens vor Ort mit Maßnahmen, die sowohl die Schulen und Eltern ergreifen können, als auch die Stadt. Diese werden konkreten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zugeteilt, ein zeitlicher Horizont festgelegt sowie finanzielle und personelle Ressourcen berücksichtigt.

Für weiterführende Schulen wurde mit der ivm GmbH 2023 ebenso ein „Letter Of Intent“ zur Aktualisierung des Schulradwegenetzes unterzeichnet.

Bei der Umsetzung hilft auch der Arbeitskreis zum Thema Mobilitätsmanagement in Schulen und Kitas, der seit nunmehr zwölf Jahren besteht und durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz betreut wird. Hier findet eine Bündelung der städtischen Akteure statt. Teilnehmende sind das Amt für Mobilität (Referat Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde), das Stadtschulamt, die Stadtpolizei, die Jugendverkehrsschule, NiO (Nahverkehr in Offenbach), OVB (Offenbacher Verkehrs-Betriebe), das staatliche Schulamt, der Stadtelternbeirat, der Stadtschülerbeirat, das Kinder- und Jugendparlament und die ivm GmbH. Der Arbeitskreis tagt etwa dreimal im Jahr.

Seit 2014 findet auch eine jährliche Beteiligung und Bewerbung der Kindermeilen-Kampagne mit anschließender Preisverleihung statt. Die Kampagne soll die eigenständige Mobilität der Kinder fördern. Jedes teilnehmende Kind erhält dafür ein eigenes Kindermeilen-Sammelalbum für den Durchführungszeitraum. Für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Erzieherinnen und Erzieher gibt es ein ausführliches Begleitheft mit vielen Unterrichtsideen. Die Bestellung und die Kosten der Materialien werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Rahmen der Umsetzung des Klimakonzepts 2035 übernommen. So können jedes Jahr rund 3000 Schulkinder spielerisch alternative Mobilität kennenlernen.

 

Hitzeaktionsplan (HAP) (Maßnahme 7.1 des Klimakonzeptes 2035)

 

Im Jahr 2021 wurde der Hitzeaktionsplan – kurz HAP – für die Stadt Offenbach erstellt und soll Krankheiten durch UV-Strahlen sowie Hitzeschäden für Menschen vorbeugen. Wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine Hitzewarnungen herausgibt, ist eine starke Wärmebelastung für mindestens zwei Tage in Folge zu erwarten und eine ausreichende nächtliche Auskühlung der Wohnräume kann nicht mehr gewährleistet werden. Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz koordiniert die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden und Einrichtungen unterschiedlicher Zuständigkeiten und in der internen Stabsgruppe.

Präventive Maßnahmen beziehen die Veränderungen des Lebens- und Arbeitsumfeldes ein. Im Hitzeaktionsplan sind Vertreterinnen und Vertreter der Ämter benannt, die bei einer Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes diese Warnung an spezielle Zielgruppen weitergeben oder konkrete Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz starten. Alle Akteurinnen und Akteure haben den Hitzenewsletter des Deutschen Wetterdienstes abonniert.

Weiterhin wird Öffentlichkeitsarbeit durch eine Hitzebroschüre und Nutzung digitaler Anzeigetafeln für Hitzetipps in der Offenbacher Innenstadt unterstützt.

Jeder Mensch kann das eigene Verhalten anpassen. Dazu gehört zum Beispiel in beschattete Räume zu gehen und viel zu trinken. Im Vordergrund steht auch, die Möglichkeiten in das Bewusstsein der Menschen zu bringen. Insbesondere für ältere Menschen, aber auch an Schulen und Kitas ist das wichtig.

 

Niederschlagswassersatzung (Maßnahme 8.7 des Klimakonzeptes 2035)

 

Für eine wassersensible Stadtentwicklung und Integriertes Regenwassermanagement wurde die Niederschlagswassersatzung (NiWaS) beschlossen, die seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser regelt, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt.

Durch die zunehmende Versiegelung, Bebauung und Ableitung in die Kanalisation wird der natürliche Weg des Regenwassers weitgehend unterbunden. Eine Versickerung oder Verdunstung findet kaum statt. Dadurch kann sich Grundwasser nicht ausreichend neu bilden, was zur Austrocknung von Böden und der Grünbestände führt. Zudem bringen Starkregenereignisse die Aufnahmekapazität der Kanäle an ihre Grenzen und erhöhen das Überflutungsrisiko.Grünflächen, auf denen Wasser versickern und verdunsten kann, heizen sich weniger stark auf und sind deshalb auch wichtig für das Klima in der Stadt. Verdunstendes Wasser und gesunde Bäume tragen zur Kühlung bei. Durch die Verwendung des Regenwassers wird zudem ein Beitrag zur Trinkwassereinsparung geleistet.

Bei Dächern und begrünten Tiefgaragen ab einer abflusswirksamen Fläche von 30 Quadratmetern muss laut NiWaS dafür gesorgt werden, dass darauf anfallende Niederschläge auf dem eigenen Grundstück oder in einer semizentralen Anlage bewirtschaftet werden. Vorrangig ist die Versickerung auf dem Grundstück zu prüfen. Sofern dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind andere Formen der Bewirtschaftung wie Verdunstung, Regenwassernutzung, Einleitung in ein Oberflächengewässer oder eine Kombination verschiedener Bewirtschaftungsanlagen in Betracht zu ziehen. Für die Bewirtschaftung ist eine Entscheidung oder Genehmigung der Unteren Wasserbehörde im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erforderlich.

 

Starkregengefahrenkarten (Maßnahme 8.1 des Klimakonzeptes 2035)

 

Im Rahmen eines vom Land finanzierten Projektes sind Starkregengefahrenkarten erstellt worden. Diese sind für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet abrufbar. Sie zeigen, wo sich Niederschläge besonders sammeln. Die abrufbaren Kartenausschnitte geben eine rechnergestützte und realitätsnahe Einschätzung der Stellen im Stadtgebiet wieder, an denen sich das Niederschlagswasser bei einem außergewöhnlichen Starkregen (dieser kommt statistisch alle 100 Jahre vor) über den Oberflächenabfluss sammeln könnte. Die Darstellung zeigt auch die zu erwartenden Überflutungstiefen. Hierbei gilt: je dunkler das Blau der Signatur in den Karten, desto tiefer ist das wahrscheinlich zu erwartende Wasser, das sich an diesen Stellen staut. In den Karten sind auch besondere Objekte eingezeichnet, wie Kitas oder Krankenhäuser. Die Karten geben keine Auskunft über eine detaillierte Gefährdung einzelner Gebäude. Hierzu bedarf es einer Einzelbegutachtung durch ein Fachbüro.

 

Förderprogramm Klimaanpassung (Maßnahme 9.4 des Klimakonzeptes 2035)

 

Um die Folgen des Klimawandels für die Stadt abzumildern und die Lebensqualität zu verbessern erfolgte 2023 die Einführung des Förderprogramms „Klimaanpassung“: Das Förderprogramm unterstützt private und gewerbliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer finanziell dabei, auf ihrem Grundstück in Offenbach freiwillige Maßnahmen  durchzuführen, die nicht rechtlich vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel durch Bebauungspläne.

 

Im Speziellen verfolgt das Förderprogramm die folgenden Förderziele:

·         Reduzierung der Hitzeentwicklung in Innenräumen durch begrünte Dächer und Fassaden und dadurch Senkung von Gesundheitsrisiken.

·         Reduzierung der Hitzeentwicklung und Erhöhung der Verdunstungskühlung außerhalb von Gebäuden durch entsiegelte Flächen und durch begrünte Dächer und Fassaden und dadurch Senkung von Gesundheitsrisiken.

·         Schutz von Dächern und Fassaden vor äußeren Klimaeinwirkungen durch Begrünungen. Dies trägt zur Langlebigkeit bei und schafft eine zusätzliche Dämmung, wodurch auch Heiz- und Kühlkosten für die Innenräume sinken.

·         Regenwasserrückhalt durch begrünte Dächer und dadurch Entlastung des Kanals.

·         Regenwasserrückhalt und -speicherung in Zisternen, sodass das gespeicherte Wasser zum Beispiel zur Bewässerung von Pflanzen genutzt wird.

·         Ermöglichung von natürlicher Versickerung und dadurch Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen und Speisung des Grundwassers.

·         Schaffung von Lebensraum für Flora und Fauna.

·         Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten.

 

Dadurch ergeben sich folgende vier Förderschwerpunkte:

·         Extensive und Intensive Dachbegrünung

·         Boden- und Wandgebundene Fassadenbegrünungen

·         Voll- und Teilentsiegelung

·         Zisternen.

 

Weitere Maßnahmen der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungen werden mit der im Frühjahr 2024 geplanten Veröffentlichung der CO2-Bilanz für die Jahre 2020-2022 veröffentlicht.

 

 

Hinweis: Der II(A)Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.