Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0630Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 17.01.2024

 

 

 

 

 

Informationsfreiheitsportal

Antrag Ofa vom 17.01.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu veranlassen,

 

1.    dass ein Online-Abfrage-Portal für an Informationsfreiheit interessierte Bürger und Bürgerinnen eingerichtet und auf www.offenbach.de leicht auffindbar zur Verfügung gestellt wird, z.B. auf der Seite https://mitreden.offenbach.de/

 

2.    dass dieses in der Presse und online bekannt gemacht und für seine Nutzung geworben wird,

 

3.    und dass ein Hinweis direkt auf der Startseite von www.offenbach.de eingefügt wird.

 

 

Begründung:

 

Seit Oktober 2021 hat Offenbach eine Informationsfreiheitssatzung. Diese ist jedoch völlig unbekannt, weil es erstens hierzu keine Pressemitteilung gegeben hat und auf der Webseite der Stadt kein Hinweis zu finden ist, zweitens diese Satzung kaum auffindbar nur an einer versteckten Stelle veröffentlicht ist (https://www.offenbach.de/medien/bindata/of/stadtrecht-allgemeine-verwaltung/1.090-Informationsfreiheitssatzung.pdf), drittens ihre Veröffentlichung und damit das Inkrafttreten nach dem Beschluss monatelang hinausgezögert worden ist (https://www.ofa-ev.de/2021/10/16/ein-vierteljahr-nach-beschluss/) , viertens, weil die Veröffentlichung in maximal benutzerunfreundlicher Weise erfolgt ist, nämlich als Scan im PDF-Format, der nicht nach Stichworten durchsuchbar ist. Damit ist auch die Zahl der Treffer mit Suchmaschinen minimiert. Fünftens lässt eine Satzung ohne Erläuterung zum Vorgehen die meisten Interessierten ratlos zurück, weil sie nicht erfahren, an wen oder in welcher Form sie ihre Anfrage stellen können.

 

Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger überhaupt irgendeine Kenntnis von der Möglichkeit haben, Anfragen zu stellen, sondern auch, dass unsere Informationsfreiheitssatzung sogar dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unbekannt ist. In einer Antwort schreibt er am 23.11.2023: „In Hessen gilt das Informationsfreiheitsrecht, §§ 80 ff. HDSIG, auf kommunaler Ebene nur, wenn die Kommune eine Informationsfreiheits-Satzung im Sinne von § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG erlassen hat. Die Stadt Offenbach hat eine solche Satzung nicht, was zulässig ist, und also besteht auch keine Bescheidungspflicht, § 87 HDSIG, der Stadt Offenbach hinsichtlich Ihres Antrages, § 85 HDSIG.“ (Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/vz-315-waldstrasse/

 

Damit wird der Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und Entscheidungen der Stadtverwaltung, sofern diese nicht einem Ausschlusstatbestand des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes unterliegen, maximal erschwert und sogar unterlaufen. Dies spricht nicht gerade für die digitale Kompetenz der Stadt Offenbach, auch nicht für ein ehrliches Interesse an Bürgerbeteiligung. Es ist zwar bekannt, dass Transparenz in Offenbach äußerst unbeliebt ist, aber den peinlichen Eindruck, den man macht, sollte man auch in Betracht ziehen.

 

Viele andere hessische Kommunen haben Informationsfreiheitsportale, hier sind ein paar Beispiele:

 

·         Darmstadt: https://www.darmstadt.de/rathaus/buerger-dialog/informationsfreiheitssatzung

·         Frankfurt: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/service/informationsfreiheitssatzung

·         Kreis Offenbach: https://www.kreis-offenbach.de/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen/Anfrage-nach-der-Informationsfreiheitssatzung/

·         Wiesbaden: https://stadtverwaltung.wiesbaden.de:8443/civ.public/start.html?oe=00.00.WI&mode=cc&cc_key=Informationsfreiheit

 

Wir beantragen daher, dass ein solches Portal auch in Offenbach eingerichtet wird. Die Technik dafür ist vorhanden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.