Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0647/1Ausgegeben am 31.01.2024

Eing. Dat. 31.01.2024

 

 

Stadtwerke Offenbach (SOH) / GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach (GBO)

„Station Mitte“ / Realisierung am Standort ehem. Galeria/Kaufhof-Immobilie und Gründung „Station Mitte GmbH Offenbach“ durch Erwerb der Geschäftsanteile der 46R-Vermögensverwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

hier: Grundsatzbeschluss

Änderungsantrag CDU vom 31.01.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0647 wird wie nachstehend geändert:

 

1.

Dem Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der 46R-Vermögensverwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch die GBO im Wege eines Geschäftsanteilskauf- und Anteilsabtretungsvertrages mit Wirkung zum 31.03.2024 zugestimmt.

 

Es dient hierbei zur Kenntnis, dass die 46R-Vermögensverwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Eigentümerin der ehemaligen „Galeria/Kaufhof-Immobilie“ in Offenbach am Main, Hof- und Gebäudefläche Frankfurter Straße 12,18/Herrnstraße 15, ist.

 

2.

Der Gesellschaftsvertrag der 46R-Vermögensverwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird unter deren Umfirmierung in „Frankfurter Straße 12 GmbH“ neu gefasst. Der Unternehmensgegenstand beschränkt sich auf den Erwerb, die Entwicklung, das Halten, Verwalten und den Betrieb der ehemaligen „Galeria/Kaufhof-Immobilie“ in Offenbach am Main, Hof- und Gebäudefläche Frankfurter Straße 12,18/Herrnstraße 15 sowie deren zweitweise gewerbliche Überlassung an Dritte. Im Übrigen bleibt der Inhalt des Gesellschaftsvertrages in der Fassung der Anlage 1 des Ursprungsantrages unberührt. Der Gründung dieser Gesellschaft wird zugestimmt.

 

3.

Der Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile und Nebenkosten wird bis zu 13,0 Mio. € betragen und wird aus den freien Mitteln der Stadt Offenbach oder der SOH zwischenfinanziert. Im Zuge des weiteren Projektfortgangs wird eine Bankenfinanzierung für den Kaufpreis und die Umbaukosten angestrebt.

 

4.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Nutzungskonzept für die ehemalige „Galeria/Kaufhof-Immobilie“ in Offenbach am Main, Hof- und Gebäudefläche Frankfurter Straße 12,18/Herrnstraße 15, zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Konzept soll in mehreren Varianten neben der Nutzung eines Teils der Immobilie für die Stadtbücherei sowie der Nutzung der übrigen Flächen für gewerbliche Zwecke (Büroflächen, Einzelhandel) oder Wohnzwecken auch Varianten für eine Nutzung ausschließlich für gewerbliche (Büroflächen, Einzelhandel) und/oder Wohnzwecke prüfen.

 

Die Varianten sind einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterziehen.

 

Für sämtliche Varianten ist auch ein Betriebskonzept zu erarbeiten und vorzulegen.

 

5.

Der Magistrat wird ferner beauftragt, für die vorgenannten Varianten ein Konzept für den Umbau der Galeria/Kaufhof-Immobilie zu erarbeiten und dazu eine konkrete Kostenaufstellung vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung samt Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

6.

Die Stadtverordnetenversammlung hat gesondert über die konkrete Nutzung und Finanzierung zu beschließen. Soweit nach dieser Beschlussfassung eine Nutzung als Stadtbücherei vorgesehen ist, wird die Stadt Offenbach nach erfolgtem Umbau der Kaufhof/Galeria-Immobilie eine wesentliche Fläche für die Stadtbücherei von der “Frankfurter Straße 12 GmbH” anmieten. Die Varianten für einen neuen Standort der Stadtbücherei aus der Machbarkeitsstudie, die auf der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 09. März 2023 zu (2021-26/DS-I(A)0478) beruht, werden dann nicht weiterverfolgt.

 

7.

Der Magistrat wird ermächtigt, die zur operativen Umsetzung notwendigen Beschlussfassungen vorzunehmen und die Geschäftsführungen von SOH und GBO zu ermächtigen, die erforderlichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

 

8.

Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichtes, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörde Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Umsetzung des Erwerbes der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen in den Vertragsentwürfen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Über derartige Modifikationen ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Begründung erfolgt mündlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.