Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0059Ausgegeben am 20.02.2024

Eing. Dat. 15.02.2024

 

 

 

Antidiskriminierungsstelle

hier: Jahresbericht des Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2023

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0859/2

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2024-050 (Dez. III) vom 14.02.2024

 

 

Der Magistrat hat am 14.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der beigefügte Jahresbericht des Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2023 wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0859/2 der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Februar 2016 wurde der „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ zugestimmt. Der Beschluss wurde durch die Organisationsverfügung Nr. 185 des damaligen Oberbürgermeisters Horst Schneider vom 29.12.2016 zum 01.01.2017 umgesetzt und die Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Mit Beginn am 01.06.2019 nahm der neu gewählte Antidiskriminierungsbeauftragte Herr Stadtrat a.D. Dr. Enno Knobel als Nachfolger von Wilfried Jungbluth seinen Dienst auf. Mit der Schaffung der hauptamtlichen Antidiskriminierungsstelle und deren Arbeitsstart am 1.3.2024 wird Herr Dr. Knobel seine Tätigkeit als Antidiskriminierungsbeauftragter niederlegen.

 

Nach § 6 der beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich den Bericht des Antidiskriminierungsbeauftragten zur Kenntnisnahme vor (Anlage 1).

Anlagen:

-       Tätigkeitsbericht des Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2023

-       Organisationsverfügung Nr. 185 zur Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle

-       Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main vom 01.01.2017

-       Ausführungsbestimmungen über das Verfahren und die Feststellung von Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main

 

 

Hinweis: Bericht und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.