Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0661Ausgegeben am 06.03.2024

Eing. Dat. 06.03.2024

 

 

 

 

 

Rücknahme Grundstück Herrnstraße 38

Antrag Die LINKE. vom 06.03.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach am Main nimmt die an eine GbR veräußerten Grundstücke Gemarkung Flur 3 Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) zurück.

 

 

Begründung:

Das betreffende Grundstück wurde 2010 von der Stadt an eine GbR verkauft. Die GbR sollte auf der dort befindlichen Brachfläche, welche in Kombination mit der statischen Abstützung des Nachbargebäudes eine städtebaulich unbefriedigende Situation darstellt, ein Wohnbauprojekt verwirklichen.

Hierfür wurde eine Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung vereinbart, welche mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 (2016-21/DS-I(A)0196) bis zum Jahr 2021 verlängert wurde, da im Laufe der Projektplanung technische Probleme bzgl. aufwendiger Abstützmaßnahmen des Nachbargebäudes festgestellt wurden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten würden das Projekt für die GbR unwirtschaftlich machen.

Am 06.07.2022 wurde mit 2021-26/DS-I(A)0309 durch die Stadtverordnetenversammlung eine weitere Verlängerung der Bebauungsfrist bis 2030 beschlossen. In der Zwischenzeit konnte die GbR auch das Nachbargebäude erwerben, wodurch die Wirtschaftlichkeit wiederhergestellt sei. Jedoch sei damit zu rechnen, dass es mehrere Jahre dauern würde, bis die GbR auch über das Grundstück Herrnstraße 36 in vollem Umfang verfügen könne.

Außerdem wurde mit Punkt 3 der Vorlage beschlossen, dass die GbR ein Interim errichtet, welches bis zum 30.06.2023 begonnen und bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden sollte. Andernfalls behält sich die Stadt Offenbach die Rücknahme des Grundstücks vor.

Die Errichtung des Interims durch die GbR ist nicht fristgerecht erfolgt und wie im September 2023 auf Nachfrage im Hauptausschuss mitgeteilt wurde, wird dies nicht mehr geschehen, da die Errichtung des Interims für die GbR wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Stattdessen solle es eine temporäre Nutzung als öffentliche Grünfläche auf Kosten des Inverstors geben. Eine Magistratsvorlage hierzu werde baldmöglichst auf den Weg gebracht.

Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Frist zum Beginn des Interims ist nun seit über 6 Monaten verstrichen und auch eine Magistratsvorlage für die öffentliche Grünfläche liegt bisher nicht vor.

Die Stadt Offenbach ist der GbR mit langjährigen Bebauungsfristverlängerung entgegengekommen. Von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fristen wurden mehrfach nicht eingehalten. Seit dem Verkauf vor über zehn Jahren lassen sich an der aus städtebaulichen Sicht unbefriedigenden Situation an diesem prominenten Grundstück in der Innenstadt keinerlei Fortschritte feststellen. Vor diesem Hintergrund kann von der Umsetzung der von der GbR in Aussicht gestellten Baumaßnahmen kaum ausgegangen werden.

Die Stadt Offenbach sollte daher von der vereinbarten Option Gebrauch machen und dass an die GbR veräußerte Grundstück zurücknehmen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.