Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0664Ausgegeben am 07.03.2024
Eing. Dat. 07.03.2024
Grundstücksverkauf Jacob-Mönch-Straße 6, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-073 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 19/10 = 2.053 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 470.000 EUR (rd. 229 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen der Baugenehmigung zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.
4. Die Käuferin verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren ein neues Betriebsgebäude zu errichten und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.
Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.
5. Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Käuferin.
6. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen. Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.
7. Eventuelle Mehrkosten beim Bodenaushub, die aufgrund von Altablagerungen entstehen und die über die üblichen Kosten für den Bodenaushub hinausgehen, werden bis max. in Höhe des Kaufpreises mit diesem verrechnet.
Begründung:
Die Käuferin ist ein seit langem am Standort Offenbach beheimatetes Unternehmen und seit geraumer Zeit auf der Suche nach einem Standort für eine neue Produktionsstätte, da die derzeitigen Räumlichkeiten nicht mehr den aktuellen betrieblichen Erfordernissen bzw. den gestiegenen behördlichen Anforderungen genügen und eine Expansion auf der vorhandenen Fläche nicht möglich ist.
Aufgrund bestehender Verdachtsfälle auf eine Altablagerung in der Nachbarschaft wird derzeit von der Fa. Dr. HUG Geoconsult ein Bodengutachten erstellt. Sollte sich in diesem Zusammenhang herausstellen, dass beim Bodenaushub erhöhte Kosten entstehen, werden die nachgewiesenen Mehrkosten mit dem Kaufpreis verrechnet. Eine Schätzung der eventuell entstehenden Kosten konnte bisher nicht erfolgen, daher wird im Beschlusstenor sicherheitshalber eine Verrechnung bis zur Höhe des Kaufpreises genannt.
Die Wirtschaftsförderung empfiehlt die Vergabe dieses seit Jahren brachliegenden Grundstücks, um die Firma bzw. Produktion in Offenbach a. M. zu halten und die hiermit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern bzw. die Firma bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen sowie dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, am neuen Standort zu wachsen und damit für die zukünftige Entwicklung resilient aufgestellt ist.
Der vereinbarte Kaufpreis liegt um rd. 10 % über der aktuellen Bodenwertermittlung. Die Käuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden. Eine Finanzierung des Bauvorhabens im Rahmen einer Erbbaurechtsvergabe kommt gemäß Bestätigung der finanzierenden Bank nicht in Frage.
Anlagen:
Lageplan
Klimarelevanzprüfung
Nichtöffentliche Anlage
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.