Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0658/1Ausgegeben am 20.03.2024

Eing. Dat. 20.03.2024

 

 

 

 

 

Altersarmut in Offenbach – Beratungsangebote intensivieren

Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 20.03.2024

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie das Thema „Altersarmut in Offenbach“ in die zweite Fortschreibung kommunaler Altersplanung aufgenommen werden kann.

 

 

Begründung:

 

Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Rahmenbedingungen – insbesondere die Alterssicherungssysteme – bestimmen maßgeblich die Lebenssituation im Alter und damit auch das Armutsrisiko. Obwohl Kommunen in diesen Politikfeldern über keine originäre Zuständigkeit verfügen, werden sie aber mit den Konsequenzen unmittelbar konfrontiert. Ziel des Antrags ist daher, kommunale Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die das Thema Altersarmut „mitdenken“. Darüber hinaus sollen konkrete Handlungsansätze, die alle Bürger*innen und verschiedene Themen adressieren, mitbearbeitet werden.

Dabei ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei Altersarmut um ein komplexes Phänomen handelt, welches mit einer Unterversorgung in verschiedenen Lebensbereichen einhergeht und sich dort zeigt, beispielsweise bei:

·         Schwierigkeiten altersgerechte und bezahlbare Wohnungen in einem passenden Wohnumfeld zu finden

·         Mobilitätseinschränkungen, ob durch zu hohe Fahrtkosten oder körperlichen Einschränkungen, die Zusatzleistungen erfordern

·         Nahrungs- und Versorgungsmittelknappheit (kaum Geld für Lebensmittel oder besonderen Sanitätsbedarf)

·         Einer Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ohne ausreichende finanzielle Spielräume

·         Persönlichen Kontakten, denn Altersarmut ist oft ein Tabuthema, Scham und Schuldgefühle verhindern, dass alte Menschen auf ihre Not hinweisen und Hilfe von Ämtern und Wohlfahrtsverbänden annehmen

Armutsbekämpfung ist als Prozess in der Kommune anzulegen, der eine fortlaufende Anpassung und Optimierung ermöglicht. Insbesondere sind Ergebnisse im Hinblick auf das Erreichen der Zielgruppe, die Akzeptanz von Maßnahmen und ihre Wirksamkeit immer wieder zu prüfen und nachzusteuern. Dementsprechend soll ein schlüssiges Konzept als Handlungsgrundlage erarbeitet werden, welches als Bestandteil kommunaler Altersplanung aufzustellen ist. Hierbei kann der Ansatz der Quartiersentwicklung als hilfreich betrachtet werden, da er eine Kombination aus einer Gesamtstrategie und einzelnen, handlungsfeldbezogenen (Leit-)Projekten und Maßnahmen (wie auch Beratungsangebote), die sowohl die gesamtstädtische Ebene als auch einzelne Quartiere in den Blick nehmen, verfolgt. Außerdem ist eine öffentlichkeitswirksame Bewerbung von Projekten, Maßnahmen und Angeboten die alle Bürger*innen adressiert, vorgesehen. 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.