Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0661/1Ausgegeben am 21.03.2024

Eing. Dat. 21.03.2024

 

 

 

 

 

Rücknahme Grundstück Herrnstraße 38

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 20.03.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit dem Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Flur 3, Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) zu verhandeln und einen Vertrag über die bauliche und sonstige Nutzung abzuschließen. Dieser Vertrag soll folgende wesentliche Punkte beinhalten:

 

1.    Die Flächen sind spätestens bis zum 31.12.2024 in einer mit der Stadtplanung vereinbarten Qualität durch ein mit der Stadt abgestimmtes Unternehmen auf Kosten des derzeitigen Eigentümers gärtnerisch als Grünfläche anzulegen und der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich zu machen. Für die Pflege der Fläche wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der ESO geschlossen, dessen Kosten vom Eigentümer getragen werden.

 

2.    Sollte die endgültige Umsetzung der freiraumplanerischen Gestaltung erst nach dem 31.05.2024 beginnen können, wird die Fläche temporär mit geeigneten Maßnahmen ausgestattet, um zeitnah eine vorläufige Nutzung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

 

3.    Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Bauverpflichtung für die genannten Grundstücke bis zum 31.12.2034 verlängert.

 

4.    Kommt die Vereinbarung unter Punkt 1. nicht bis zum 31.12.2024 zu Stande, ist das Rückfallrecht zugunsten der Stadt Offenbach bis zum 28.02.2025 umzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.