Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

 

TOP 10
Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-061 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.02.2024,
2021-26/DS-I(A)0652

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Schulen und Kindertagesstätten die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 850.000,00 € für das Jahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 und maximal 13.329.934,83 € aus Rückstellungen 2023 und früher für Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden, wie auch weitere noch abzustimmende Projekte, umgesetzt werden:

 

Schulen:

a.    Fassaden- und Fenstersanierung sowie energetische Sanierung,

Friedrich-Ebert-Schule, Am Wiesengrund 43, 63075 Offenbach am Main

b.    Fassadensanierung, Grundschule Buchhügel,

Goerdelerstraße 131, 63071 Offenbach am Main

c.    Schadstoffsanierung Decke Turnhalle, Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131, 63071 Offenbach am Main

d.    Umgestaltung Schulhof, Leibnizschule Altbau, Parkstraße 1,

63067 Offenbach am Main

e.    Kanalsanierung, Leibnizschule Altbau, Parkstraße 1,

63067 Offenbach am Main

f.     Dachsanierung, Erich-Kästner-Schule,

Geleitsstraße 18, 63065 Offenbach am Main

g.    Lieferung und Einbau von Schallakustikelementen, Gewerblich-Technische-Schulen, Schloßgrabenstraße 10, 63065 Offenbach am Main

h.    Herstellung Vordach an der Sporthalle, Gewerblich-Technische-Schulen, Schloßgrabenstraße 10, 63065 Offenbach am Main

i.      Fenstersanierung, Eichendorffschule, Bleichstraße 8, 63065 Offenbach am Main (NORAH)

j.      Fenstersanierung, Anne-Frank-Schule, Eberhard-von-Rochow-Straße 43, 63069 Offenbach am Main (NORAH)

k.    Sanierungsarbeiten Boden, Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main

 

 

Kindertagesstätten:

a.    Hausanschluss Wasser an der Kindertagesstätte 5,

 Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main

b.    Erstellung zweiter Rettungsweg an der Kindertagesstätte 7, Arnoldstraße 17, 63075 Offenbach am Main

c.    Digitalpakt Kitas für diverse Kindertagesstätten in Offenbach am Main

 

2.    Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:

 

a.    03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 150.000,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von maximal 6.896.962,07 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.

 

b.    03010100.6179000060 „Maßnahmen des baul. Schallschutzes an Grundschulen“ (NORAH) im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 300.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von maximal 5.481.150,54 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits im Vorjahr erfolgt.

 

c.    06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 400.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von maximal 951.822,22 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.

 

3.    Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung