Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

TOP 22
Grundstücksverkauf Jacob-Mönch-Straße 6, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-073 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0664

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 19/10 = 2.053 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 470.000 EUR (rd. 229 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen der Baugenehmigung zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

 

4.     Die Käuferin verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren ein neues Betriebsgebäude zu errichten und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.

5.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Käuferin.

6.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen. Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

7.     Eventuelle Mehrkosten beim Bodenaushub, die aufgrund von Altablagerungen entstehen und die über die üblichen Kosten für den Bodenaushub hinausgehen, werden bis max. in Höhe des Kaufpreises mit diesem verrechnet.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung