Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024
TOP 23
Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Änne-Salzmann-Platz 7,
63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-074 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0665
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 182 = 1.495 m² wird aufgehoben.
2. Der jährliche Erbbauzins beträgt 12.259,00 EUR (8,20 EUR/m²) und wurde bisher bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.03.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung