Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

 

TOP 23
Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Änne-Salzmann-Platz 7,
63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-074 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0665

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 182 = 1.495 m² wird aufgehoben.

 

2.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 12.259,00 EUR (8,20 EUR/m²) und wurde bisher bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung