Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

TOP 30
Einsatz Mittel der Fehlbelegungsabgabe für die Wohnumfeldverbesserung Kleewasem, 1. Bauabschnitt, Sanierung Spielplatz und Neubau Teilabschnitt Grünzug
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-096 /Dez. IV, Amt 60) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0672

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Dem Einsatz der Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe für die Wohnumfeldverbesserung Kleewasem im Bauabschnitt 1, Sanierung des Spielplatzes und Neubau eines Teilabschnitts des Grünzugs, nach der vom Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 875.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt auf dem Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 100203100060120, PN 3010 zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2023 und früher:                           875.000,00 €
Gesamt:                                                                      875.000,00 €

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf dem Auszahlungskonto im Rahmen der Haushaltsplanung. Hierbei werden die zweckgebundenen Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe und die Darlehensrückflüsse der sozialen Mietwohnbauförderung berücksichtigt

 

3.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 59.720,76 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrags-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 39.390,69 auf 59.720,76 um insgesamt 20.330,07 € p. a.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung