Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0693Ausgegeben am 11.04.2024

Eing. Dat. 11.04.2024

 

 

 

 

 

Kein Abriss des Wiener Hofs

Antrag Die LINKE. vom 11.04.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach bekennt sich zum Erhalt des Gebäudes ‚Wiener Hof‘, Langener Straße 23, 63073 Offenbach am Main. Für die aktuellen baulichen Mängel ist ein Sanierungskonzept vorzulegen, von einem Abriss des Gebäudes ist abzusehen.

 

 

Begründung:

 

In der Offenbach Post vom 04.04.2024 wurde über die erneute Schließung des Veranstaltungsaals im 1. Stock des als Wiener Hof bekannten Gebäudes in Bieber berichtet. So sei nach einer Prüfung festgestellt worden, dass die Treppe zum Saal aufgrund baulicher Mängel im Notfall keinen sicheren Fluchtweg darstellt. Die Stadt als Besitzerin der Immobilie prüfe nun die Sanierung. Aus Kostengründen würde aber auch der Abriss mit anschließendem Neubau in Betracht gezogen.

Ein Abriss des Gebäudes ist nach Ansicht der antragstellenden Fraktion in jedem Fall zu vermeiden. Der ‚Wiener Hof‘ ist ein in seiner Historie bedeutsames Gebäude für Bieber und stellt mit seiner über 100-jährigen Gastronomiegeschichte eine große Besonderheit dar. Die Stadt selbst bewirbt den Biergarten als einen der schönsten Offenbachs.

Darüber hinaus ist der ‚Wiener Hof‘ bereits seit vielen Jahren Heimat von Vereinen und Institutionen, die einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Bieber leisten. Über die Stadtgrenzen hinaus ist der Wiener Hof als renommierter Veranstaltungsort bekannt und wird zudem von vielen Offenbacher*innen zur Anmietung von Festen genutzt. Der Charakter des Ortes ist untrennbar mit der Historie des Gebäudes verbunden und ein Neubau kann dem in keiner Weise gerecht werden.

Die Stadt Offenbach sollte also alles Nötige tun, um diesen Ort in seiner besonderen Form zu erhalten. Da kein Denkmalschutz besteht, sollte sich Stadt zum Erhalt dieses für Bieber bedeutsamen Ortes bekennen und von allen Abriss- und Neubauplänen abrücken.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.