Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2024

 

 

 

 

 

TOP 16
Projekt zur Errichtung eines Frauen- und Kinderhauses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-134 (Dez. III, GBO) vom 10.04.2024,
2021-26/DS-I(A)0686

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Es werden landes- und bundesweite Förderprogramme zur Errichtung eines Frauen- und Kinderhauses geprüft und bei geeigneten Programmen ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt. Über die jeweiligen Antragsstellungen wird im Ausschuss HFDB berichtet.

 

  1. Der Einlage eines bebauten Grundstücks in die GBO zum Zwecke der Errichtung eines Frauen- und Kinderhauses wird unter Vorbehalt (siehe Punkt 3) zugestimmt.

 

  1. Sollte eine Förderung nach Punkt 1 der Vorlage zu erreichen sein und eine Einlage des Grundstückes in die GBO die Förderkulisse gefährden, wird die unter Punkt 2 genannte Einlage des Grundstückes nicht vollzogen. In diesem Fall trägt die Stadt Offenbach am Main sämtliche Kosten der Sanierung und Entwicklung des Gebäudes. Die GBO erhält dann von der Stadt Offenbach am Main einen Ausgleich der bereits geleisteten und zukünftigen Kosten. Die dann notwendigen Haushaltsmittel werden zum Ausgleich und zur weiteren Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. aufgenommen. Sollte es zu keiner Förderung kommen, werden andere Fördermittel bei der KfW beantragt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 29.04.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung