Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2024
TOP 18
Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Scheffelplatz
hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß
§ 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-138 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024,
2021-26/DS-I(A)0688
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Planen und Bauen aktualisierten Kostenberechnung von 132.000,00 € um 19.540,00 € auf 151.540,00 € brutto wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952005560, „Spielplatz Scheffelplatz (Nr. 51)“, Investitionsnummer 1301010900601408, vorbehaltlich der Resteübertragung sowie vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2023 und früher: 132.000,00 €
Außerplanmäßige Mittel 2024: 19.540,00 €
Gesamt: 151.540,00 €
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel 2024 erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel 2024 um 19.540,00 € auf dem Produktkonto Spielplätze global 13010100.0952000260, Investitionsnummer 1301010900601202.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Städtebauförderprogramm „Wachstum und
Nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Zukunft
Stadtgrün“), Produktkonto 13010100.3641000060,
Investitionsnummer 1301010900601408,
„Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren
Zuweisungen für Investitionen vom Land“
Bewilligte Fördermittel: 79.920,00 €
Bereits beantragte Fördermittel: 24.080,00 €
Kreditmarktmittel: 47.540,00 €
Gesamt: 151.540,00 €
4. Die jährlich anfallenden und geprüften Folgekosten in Höhe von 25.379,41 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich durch den erweiterten Projektbeschluss nicht.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 29.04.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung