Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0065Ausgegeben am 02.05.2024

Eing. Dat. 25.04.2024

 

 

 

 

Schulsozialarbeit evaluieren

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2022,
2021-26/DS-I(A)0203/1, 2021-26/DS-I(A)0203

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2024-159 (Dez. II und IV, Amt 51, 40, 43) vom 24.04.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.    eine Erhebung des Ist-Stands, der gegenwärtigen Schwerpunkte und Bedarfe der Schulsozialarbeit sowie der Anzahl der UBUS Kräfte an den Offenbacher Schulen vorzunehmen und der Stadtverordnungsversammlung vorzulegen.

Der Bericht soll darstellen, an welchen Schulen und mit wie vielen Stellen Schulsozialarbeit geleistet wird, aus welchen Mitteln die Stellenfinanzierung erfolgt und wie viele der Stellen befristet und unbefristet sind.

 

b.    zu prüfen und zu berichten, wie sich die zukünftigen Bedarfe an Schulsozialarbeit hinsichtlich der Erweiterung und der Neubauten von Schulen voraussichtlich entwickeln.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu a. Anzahl der UBUS-Kräfte an den Offenbacher Schulen und Übersicht über darüber hinaus vorhandenen Stellen für die Schulsozialarbeit

 

Die „Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte“ wird mit dem Akronym UBUS abgekürzt. UBUS-Fachkräfte unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung, in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen und fördern sie individuell.[1]

 

Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich. Den multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften und UBUS-Fachkräften ist es so möglich, Schülerinnen und Schüler zu fördern und auf ihre unterschiedlichen Ausgangsbedingungen einzugehen. Zusätzlich können schulische Teamarbeit und unterrichtsbegleitende Prozesse unterstützt oder gefördert werden. Die UBUS-Stellen sind unbefristet und werden aus Landesmitteln durch das Hessische Kultusministerium (HKM) finanziert.

 

Im Schuljahr 2023/24 sind an 25 Schulen in der Stadt Offenbach 26,75 UBUS-Stellen angesiedelt, was einem durchschnittlichen Anteil von 1,07 Stellen pro Schule entspricht. Diese verteilen sich unterschiedlich stark auf die einzelnen Schularten. Die durchschnittlich meisten Stellen(-anteile) gibt es an den Integrierten Gesamtschulen und Grundschulen.

 

Schulen können diesen Stellenanteil (z.B. aus Sozialindex-Mitteln, aus Mitteln der Selbstständigen Schule) aufstocken. Zudem unterstützt das Jugendamt der Stadt Offenbach die sechs Offenbacher Integrierten Gesamtschulen im Rahmen des Gesamtkonzepts Jugendhilfe an Schule.

 

Die folgenden Tabellen geben für die verschiedenen Schulformen einen Überblick über die vorhandenen Stellen(-anteile) der Schulsozialarbeit.

 

Grundschulen:

 

Schule

Zuweisung UBUS-Stellen

Akt. Besetzung (Stellenanteil - tlw. aufgestockt durch Schule)*

Schülerinnen und Schüler **

Anne-Frank-Schule

1

0,5

314

Beethovenschule

1,5

1,5

460

Eichendorffschule

1,5

1,6

295

Friedrich-Ebert-Schule

0,5

1,0

210

Goetheschule

1,5

0,5

412

Grundschule Buchhügel

1,5

0,75

415

Hafenschule

1,5

0,84

353

Humboldtschule

1

-

387

Lauterbornschule

1

1,0

301

Schule Bieber

1,5

2,0

313

Uhlandschule

1

0,5

340

Waldschule Tempelsee

1

1,0

305

Wilhelmschule

0,5

1,0

210

Summe

15

12,19

4.315

 

* Aufgestockte Stellen aus Mitteln des Sozialindex oder 104%-iger Lehrerzuweisung oder Ganztagsmittel. Daten zur aktuellen Besetzung und ggf. Aufstockung: Staatliches Schulamt Offenbach, Datenlieferung am 11.03.2024.

** Die Schüler*innenzahlen in dem Bericht stammen aus der vorläufigen hessischen Schulstatistik aus dem Schuljahr 2023/2024.

 

Die 13 Grundschulen (ohne Grundstufen der Integrierten Gesamtschulen) erhalten im aktuellen Schuljahr eine UBUS-Zuweisung von insgesamt 15 Stellen. Das entspricht einer durchschnittlichen Abdeckung von 1,15 Stellen pro Schule. Einige Grundschulen stocken die UBUS-Stellen mit eigenen Mitteln (grau hinterlegt) auf. Aktuell sind 12,19 Stellenanteile besetzt.

 

Integrierte Gesamtschulen:

 

Schule

Zuweisung UBUS-Stellen*

Stellen Jugendamt**

Weitere Stellen (Selbständige Schule o.ä.)

Schülerinnen und Schüler

Edith-Stein-Schule

1

3,0

-

976

Geschwister-Scholl-Schule

1

0,5

845

Ernst-Reuter-Schule

1,5

(davon 0,5 für die Grundstufe)

2,5

-

868

Schillerschule

2

-

990

IGS Lindenfeld

1

3,0

-

712

Mathildenschule

2

(davon 1,0 für die Grundstufe)

-

902

Summe

8,5

8,5

0,5

5.293

 

* Ernst-Reuter- und Mathildenschule haben im Schuljahr 2023/24 eine Zuweisung für ihre jeweilige Grundstufe erhalten.

** Gemäß Gesamtkonzept: Jugendhilfe an Schulen für das Schuljahr 2023/24.

 

An den sechs Integrierten Gesamtschulen gibt es 8,5 UBUS-Stellen. Das entspricht einer durchschnittlichen Abdeckung von 1,42 Stellen pro Schule. Dazu kommen im aktuellen Schuljahr insgesamt 8,5 Stellen, die im Rahmen des Gesamtkonzepts Jugendhilfe an Schule vom Jugendamt realisiert werden. Nur die Geschwister-Scholl-Schule verfügt darüber hinaus über einen 0,5-Stellenanteil aus eigenen Mitteln.

 

Nicht in der Tabelle abgebildet sind 2 Vollzeitstellen für das Projekt Scout, die das Jugendamt für die sechs Integrierten Gesamtschulen (schulübergreifend) zur Verfügung stellt.[2]

 

Gymnasien:

 

Schule

Zuweisung UBUS-Stellen

Stellen Jugendamt

Weitere Stellen (Selbständige Schule o.ä.)

Schülerinnen und Schüler

Albert-Schweitzer-Schule

0,5

-

1,2

1.405

Leibnizschule

0,5

-

2,5*

1.431

Rudolf-Koch-Schule

0,5

-

-

1.007

Summe

1,5

-

3,7

3.843

 

* inkl. 1,0 Anerkennungsstelle.

Den genannten Gymnasien sind jeweils 0,5 Stellen zugewiesen, was einem Gesamtvolumen von 1,5 UBUS-Stellen an den drei Gymnasien entspricht. Zwei Gymnasien finanzieren insgesamt weitere 3,7 Stellenanteile aus eigenen Mitteln.

 

Berufliche Schulen:

 

Schule

Zuweisung UBUS-Stellen

Stellen Jugendamt

Weitere Stellen (Selbständige Schule o.ä.)

Schülerinnen und Schüler

Gewerblich-technische Schulen

1

-

0,4*

1.344

Käthe-Kollwitz-Schule

0,5

-

2,575**

1.344

Theodor-Heuss-Schule

0,25

1,0***

-

1,0

1.879

Summe

2,75

-

3,975

4.567

 

* für InteA (Integration durch Anschluss und Abschluss – Intensivklassen an beruflichen Schulen).

** davon 1,0-Stellenanteil Person in Elternzeit.

*** Stellenzuweisung für sozialpädagogische Unterstützung in der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) (befristet bis Juli 2025).

 

Die beruflichen Schulen der Stadt Offenbach erhalten insgesamt eine Zuweisung von 2,75 Stellen. Das sind durchschnittlich 0,92 Stellen pro Schule. Jede berufliche Schule finanziert zusätzliche Stellenanteil aus weiteren Mitteln, wobei die Anteile zwischen 0,4 bis 2,575 Stellenanteilen schwanken.

 

Zu b, zukünftige Bedarfe an Schulsozialarbeit, vgl. die Anlage „Gesamtkonzept: Jugendhilfe an Schule“ des Jugendamts

 

Wie eingangs erwähnt, unterstützt das Jugendamt der Stadt Offenbach die sechs Integrierten Gesamtschulen im Rahmen des Gesamtkonzepts Jugendhilfe an Schule. Danach wird pro Schule eine Vollzeitstelle für die Einzelfallarbeit mit Schüler/-innen geplant. Zusätzlich kann diese Ressource um jeweils eine halbe Stelle pro Schule zur Umsetzung von klassenbezogenen Angeboten ergänzt werden. Für die Umsetzung dieses Gesamtkonzepts werden demnach perspektivisch 1,5 Stellen pro Integrierter Gesamtschule benötigt (insgesamt 9 Stellen). Wie in der Tabelle zu den Integrierten Gesamtschulen dargestellt, sind davon im Schuljahr 2023/24 bereits 8,5 Stellen realisiert.

 

Die Frage der Prognose und eine sich daraus abgeleitete Stellenerweiterung lässt sich aus Sicht der beteiligten Fachämter mit dem Bedarf nach weiteren 0,5 Vollzeitäquivalenten beantworten. Damit wären die 9 Stellen, die nach dem Gesamtkonzept Jugendhilfe an Schule zur Verfügung gestellt werden, vollumfänglich realisiert. Eine Erweiterung sollte sich demnach an der Vervollständigung des Konzeptes und nicht an einer Prognose von Schülerzahlen orientieren.

Anlage:

Jugendamt: „Gesamtkonzept: Jugendhilfe an Schule“

 

 

Hinweis: Bericht und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.



[1] Die Angaben hier und im Folgenden stammen von der Webseite des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/schuldienst/sozialpaedagogische-fachkraefte, Zugriff am 10.01.2024.

[2] Zielgruppe für Scout sind Jugendliche, deren Schulbiografie u.a. durch enorme Misserfolge, massive Lernrückstande, sehr hohle Fehlzeiten geprägt ist. Sie erfüllen ein Jahr ihrer Schulpflicht in dem Projekt, vgl. dazu das beiliegende Gesamtkonzept Jugendhilfe an Schule, S. 8f.