Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0726Ausgegeben am 20.06.2024
Eing. Dat. 20.06.2024
Schulentwicklungsplan aktualisieren
Antrag CDU vom 19.06.2024
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Schulentwicklungsplan 2013 zu aktualisieren und die Fortschreibung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach als Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
Begründung:
Die letztmalige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach zum Schulentwicklungsplan 2013 fand am 21.05.2021 statt. (Vierte Änderung und Ergänzung aufgrund der Einrichtung von Vorklassenstandorten)
Die grundlegenden Prognosen der Schüler- und Klassenzahlen des Schulentwicklungsplans 2013 enden mit dem Schuljahr 2023/24.
Weitere Bedarfsberechnungen sind dringend notwendig und müssen in einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Niederschlag finden. Prognosen und Schätzungen der Schülerzahlen ausschließlich dokumentiert beim Schulträger Stadt Offenbach reichen nicht aus. Auch II(A)-Berichte genügen den Anforderungen nicht, da die Transparenz und Zugänglichkeit fehlt.
Die perspektivische Entwicklung der Offenbacher Schullandschaft ist für Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie für alle am Bildungsprozess Beteiligten von hohem Interesse.
In den vergangenen Jahren wurde der Schulentwicklungsplan regelmäßig ergänzt, geändert und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Diese Anpassungen lassen zweifellos das Bemühen erkennen, den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Doch aktuell fehlt ein zusammenhängendes Werk, das Zahlen und Fakten vereint. Ein umfassender, konsistenter und öffentlicher Schulentwicklungsplan liegt nicht vor. Eine solche verlässliche Datengrundlage ist jedoch unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und eine nachhaltige Schulpolitik zu betreiben.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.