Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04. Juli 2024

 

 

 

 

 

TOP 8
Abschluss eines Nachtrags zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-232 (Dez. I, Amt 49) vom 19.06.2024,
2021-26/DS-I(A)0723

Ergänzungsantrag Ofa vom 30.06.2024, 2021-26/DS-I(A)0723/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0723

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

  1. Dem in der Anlage beigefügten Nachtrag zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach vom 5.10.2021 wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen städtischen Mittel 2024 in Höhe von maximal 1.060.000 € stehen mit einem Teilbetrag in Höhe von 380.000 € auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ bereit. Für den Restbetrag in Höhe von maximal 680.000 € wird Amt 49 eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 HGO für 2024 bewilligt.

 

  1. Die Deckung erfolgt in 2024 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

  1. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2025 ff. werden auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ im städtischen Haushalt eingeplant.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage (Erster Nachtrag zum Fördervertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0723/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Stadtverordneten empfehlen der Musikschule,

 

  1. bei der Entwicklung der neuen Strukturen für die zukünftige Beschäftigung der Lehrer und Lehrerinnen eine Positivliste zu erstellen, nach der rechtssicher entschieden werden kann, ob eine Lehrkraft fest angestellt wird oder freiberuflich arbeiten kann.

 

  1. Den Freiberuflichen zahlt die Musikschule den gleichen Betrag, den sie brutto für die fest Angestellten aufwendet, damit diese ihre Versicherungen selbst bestreiten können.

 

 

2021-26/DS-I(A)0723

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

  1. Dem in der Anlage beigefügten Nachtrag zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach vom 5.10.2021 wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen städtischen Mittel 2024 in Höhe von maximal 1.060.000 € stehen mit einem Teilbetrag in Höhe von 380.000 € auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ bereit. Für den Restbetrag in Höhe von maximal 680.000 € wird Amt 49 eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 HGO für 2024 bewilligt.

 

  1. Die Deckung erfolgt in 2024 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

  1. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2025 ff. werden auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ im städtischen Haushalt eingeplant.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.07.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung