Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04. Juli 2024

 

 

 

 

TOP 9
Zukunftsprojekt Testraum-Allee
hier: erweiterter Projektbeschluss der Förderrichtlinie für den Testraum-Fonds, ein Förderprogramm zur Ansiedlung von innovativen Ladenkonzepten in der Offenbacher Innenstadt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-233 (Dez. I, Amt 80) vom 19.06.2024,
2021-26/DS-I(A)0724

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Einrichtung eines Förderprogramms zur Ansiedlung von innovativen Ladenkonzepten in der Offenbacher Innenstadt im Rahmen des Zukunftsprojektes Testraum-Allee wird zugestimmt.

 

2.    Der Förderrichtlinie (Anlage 1) des Testraum-Fonds wird zugestimmt.

3.    Die Mittelbereitstellung für die Förderrichtlinie erfolgt im Rahmen des Deckungskreises 0549 über das Produktkonto 15010100.6861000180 „Innenstadtmarketing“. Der finanzielle Zuschuss beläuft sich auf 11.000 € je Förderung. Insgesamt sollen maximal vier Ladenkonzepte gefördert werden, sodass die Gesammtsumme der Förderung bis Ende 2025 sich auf maximal 44.000 € beläuft. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis ins Haushaltsjahr 2025, folglich werden anfallende Restmittel vorbehaltlich der Resteübertragung ins Haushaltsjahr 2025 übertragen.

 

4.    Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften (Stabstelle Innenstadt, Agentur Mitte) dient als zentrale Stelle für die Antragsbearbeitung und Kommunikation mit Interessierten.

 

 

Die Anlage 1 (Förderrichtlinie) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.07.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung