Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Juli 2024
TOP 19
Errichtung einer Raummodulanlage am Standort Schillerschule zur Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16) während einer Sanierung mit anschließender dauerhafter Folgenutzung der Anlage im Erdgeschoss durch die Schillerschule
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-228 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.06.2024,
2021-26/DS-I(A)0720
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Errichtung einer Raummodulanlage für fünf Kindergartengruppen zur Interimsunterbringung während der Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße am Standort Schillerschule mit anschließender dauerhafter Folgenutzung der Anlage durch die Schillerschule, wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 1.910.000,00 € um 240.000,00 € auf nunmehr 2.150.000,00 €.
Die ursprüngliche Mittelbereitstellung verändert sich wie folgt:
Produktkonto 01010800.6161000260
„Gebäudesanierung, -Unterhaltung und -reparatur“
PN V 6019 von Rückstellung in Höhe von
998.350,00 € um + 202.900,00 € auf 1.201.250,00 €
Produktkonto 01010800.6120000060
„Allgemeine Planungsleistungen“,
PN V 6019 von Rückstellung in Höhe von
354.350,00 € um 0,00 € auf 354.350,00 €
Die beiden o. g. Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.
Produktkonto 01010800.6700000160
„Mieten und Nutzungsentgelte“
Haushaltsmittel 2020 und früher von
333.450,00 € um + 37.100,00 € auf 370.550,00 €
Produktkonto 03130100.0550000060
„Ankauf von Klassenraummodulen“,
Investitionsnummer 0313010500601701
Haushaltsmittel 2020 von
223.850,00 € um 0,00 € auf 223.850,00 €
Gesamt: 1.910.000,00 € + 240.000,00 € auf 2.150.000,00 €
2. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten reduzieren sich von 295.989,47 € um 218.975,50 € auf 77.013,97 €, da die Folgekostenberechnung auf investive Maßnahmen bezogen ist und die Mittel aus dem Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt werden. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 48.453,47 €, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, bleiben unverändert.
3. Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag wurde der OPG bereits übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.07.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung