Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04. Juli 2024

 

 

 

 

 

TOP 20
„Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“,
Friedensstraße 83, 63071 Offenbach a. M.
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss sowie Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-229 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.06.2024,
2021-26/DS-I(A)0721

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion FREIE WÄHLER und bei Enthaltung der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“ wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 29.100.000,00 € um 2.000.000,00 € auf nunmehr 31.100.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 03010100.0951000060, „Neubau GrS auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) (OPG)", Investitionsnummer 0301010900601901, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2023 und früher:     12.242.265,00 €

Haushaltsmittel 2024:                           4.761.750,00 €

Haushaltsmittel 2025:                           5.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2026:                           6.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                           3.095.985,00 €

Gesamt:                                                31.100.000,00 €

 

Die Anpassung der Gesamtkosten auf 31.100.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff.

 

2.     Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 31.100.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln, es ist zugleich im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau vorgesehen, eine Anteilsfinanzierung (Zuschuss) in Höhe von 5.428.235,00 € bei der WIBank zu beantragen. Im Fall der Bewilligung ist die Finanzierung dann wie folgt anzupassen und vorzusehen:

 

Zuwendungsbetrag:                            5.428.235,00 €

Kreditmarktmittel:                              25.671.765,00 €

Gesamt:                                              31.100.000,00 €

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 4.439.304,59 € um 367.669,51 € auf insgesamt 4.806.974,10 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Budget des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für die zukünftigen Jahre von 761.064,59 € um 2.909,51 € auf 763.974,10 € p. a.

 

4.     Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme wurde ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag bereits der OPG übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

5.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen sowie an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.07.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung