Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0746Ausgegeben am 22.08.2024

Eing. Dat. 22.08.2024

 

 

 

 

 

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Darmstadt für die Zeit vom 01.10.2024 bis 30.09.2029

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-294 (Dez. I, Amt 10.1) vom 21.08.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Darmstadt gem. § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufstellt, die insgesamt 10 Personen umfasst.

 

Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der zurzeit im Amt befindlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt läuft zum 30.09.2024 aus.
Für die ab 01.10.2024 beginnende fünfjährige Amtszeit ist dem Wahlausschuss am Verwaltungsgericht Darmstadt bis zum 30.09.2024 eine Vorschlagsliste mit 10 Personen einzureichen.

 

Die Aufforderung zur Aufstellung einer Wahlliste wurde vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit Datum vom 05.08.2024 verschickt, Posteingang im Hauptamt am 13. August 2024.

 

Eine Personenanzahl für die aufzustellende Vorschlagsliste war im Vorfeld nicht zu erfahren.

 

Der beim Verwaltungsgericht Darmstadt gebildete Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat auf der Grundlage der doppelten Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bestimmt, dass in die von der Stadt Offenbach aufzustellende Vorschlagsliste 10 Personen aufzunehmen sind.

 

Die Aufstellung einer Vorschlagsliste kann aufgrund der kurzfristigen Zustellung des Schreibens des Verwaltungsgerichtes, unter Einhaltung der Abgabefrist und dem Sitzungstermin der Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2024, nicht in der üblichen Weise ausgeführt werden, dass den Fraktionen eine längere Auswahlzeit für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gewährt werden kann.

 

Alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen wurden mit E-Mail vom 13. August 2024 gebeten, geeignete Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu benennen, so dass diese Vorschlagsliste innerhalb der Stadtverordnetenversammlung vom 05. September 2024 erstellt werden kann.

 

Voraussetzungen und Ablehnungsgründe für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste sind in der Anlage aufgeführt.

Anlage:

Schreiben Verwaltungsgericht Darmstadt

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.