Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0753Ausgegeben am 22.08.2024
Eing. Dat. 22.08.2024
Neufassung des Gebührenverzeichnisses des Vermessungsamtes der Stadt Offenbach a.M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-307 (Dez. IV, Amt 62) vom 21.08.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Das Gebührenverzeichnis des Vermessungsamtes der Stadt Offenbach a.M. (Stand 10.03.1988) soll wie folgt angepasst werden:
II. Karten Gebühr derzeitige Gebühr
2.5 Stadtplan als Plotausgabe
2.5.1 im Maßstab 1: 7 500 mit Straßenverzeichnis 30,00 EUR 25,00 EUR
III. Bescheinigungen, Genehmigungen
Vorkaufsrecht
Nichtbestehen oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes
Gebühr derzeitige Gebühr
bis 50.000 EUR des Vertragswertes 35,00 EUR 10,00 EUR
bis 250.000 EUR des Vertragswertes 65,00 EUR 15,00 EUR
über 250.000 EUR des Vertragswertes 85,00 EUR 25,00 EUR
Bodenordnung
Bescheinigung über Freiheit von
Vorschriften des BauGB 45,00 EUR 10,00 EUR
Bei einem Vertragswert der Immobilie von bis zu 50.000 EUR soll die Gebühr von 10,00 EUR auf 35,00 EUR angehoben werden.
Bei einem Vertragswert von bis zu 250.000 EUR soll die Gebühr von 15,00 EUR auf 65,00 EUR angehoben werden.
Bei einem Vertragswert von über 250.000 EUR soll die Gebühr von derzeit 25,00 EUR auf 85,00 EUR angehoben werden.
Die Gebühr für die Bescheinigung über BauGB-Vorschriften soll von 10,00 EUR auf 45,00 EUR angehoben werden.
Die Gebühr für den Planauszug im Maßstab 1:7.500 mit Straßenverzeichnis soll von 25,00 EUR auf 30,00 EUR angehoben werden.
Begründung:
Das Gebührenverzeichnis des Vermessungsamtes wurde zuletzt im Jahre 1988 angepasst. Auf Grund der allgemeinen Preissteigerung der letzten 35 Jahre ist die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung gegeben.
Die neuen Gebührenhöhen orientieren sich dabei an den Gebühren, die andere hessische Städte für diese Bescheinigungen verlangen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.