Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0753Ausgegeben am 22.08.2024

Eing. Dat. 22.08.2024

 

 

 

 

 

Neufassung des Gebührenverzeichnisses des Vermessungsamtes der Stadt Offenbach a.M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-307 (Dez. IV, Amt 62) vom 21.08.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das Gebührenverzeichnis des Vermessungsamtes der Stadt Offenbach a.M. (Stand 10.03.1988) soll wie folgt angepasst werden:

 

II. Karten                                                                    Gebühr            derzeitige Gebühr

 

2.5 Stadtplan als Plotausgabe

 

2.5.1 im Maßstab 1: 7 500 mit Straßenverzeichnis 30,00 EUR       25,00 EUR

 

III. Bescheinigungen, Genehmigungen

 

Vorkaufsrecht

Nichtbestehen oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes

 

                                                                   Gebühr              derzeitige Gebühr

                                                                                                                                                      

bis 50.000 EUR des Vertragswertes          35,00 EUR        10,00 EUR

bis 250.000 EUR des Vertragswertes        65,00 EUR        15,00 EUR

über 250.000 EUR des Vertragswertes      85,00 EUR        25,00 EUR

 

Bodenordnung

 

Bescheinigung über Freiheit von

Vorschriften des BauGB                              45,00 EUR       10,00 EUR

 

Bei einem Vertragswert der Immobilie von bis zu 50.000 EUR soll die Gebühr von 10,00 EUR auf 35,00 EUR angehoben werden.

 

Bei einem Vertragswert von bis zu 250.000 EUR soll die Gebühr von 15,00 EUR auf 65,00 EUR angehoben werden.

 

Bei einem Vertragswert von über 250.000 EUR soll die Gebühr von derzeit 25,00 EUR auf 85,00 EUR angehoben werden.

 

Die Gebühr für die Bescheinigung über BauGB-Vorschriften soll von 10,00 EUR auf 45,00 EUR angehoben werden.

 

Die Gebühr für den Planauszug im Maßstab 1:7.500 mit Straßenverzeichnis soll von 25,00 EUR auf 30,00 EUR angehoben werden.

 

 

Begründung:

 

Das Gebührenverzeichnis des Vermessungsamtes wurde zuletzt im Jahre 1988 angepasst. Auf Grund der allgemeinen Preissteigerung der letzten 35 Jahre ist die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung gegeben.

 

Die neuen Gebührenhöhen orientieren sich dabei an den Gebühren, die andere hessische Städte für diese Bescheinigungen verlangen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.