Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0755Ausgegeben am 22.08.2024
Eing. Dat. 22.08.2024
Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-310 (Dez. III und IV, Ämter 20, 62 und 60) vom 21.08.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 653 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 05.02.2024, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße
- Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.
- Im Osten: durch die „Kettelerstraße“
- Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“
- Im Westen: durch die „Friedhofstraße“
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Auslage 1) dargestellt.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 653 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.
3. Dem zwischen der Stadt Offenbach am Main und der INNO GmbH abgestimmten Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Realisierungsvertrag abzuschließen.
4. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ geplanten Erschließungsanlagen (siehe Planzeichnung) erhalten die Bezeichnung:
Samsonstraße (841) Straße
Biospringstraße (842) Straße
Samsonplatz (843) Platz
Platz an der Dreibogenhalle (844) Platz
Niederwiesen (845) Park
Auf dem Wahlwerk (846) Straße
5. Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungskosten ESO) betragen gemäß Kostenschätzung ca. 374.000,00 € / Jahr (siehe Anlage 7). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen.
Begründung:
Mit dem Ziel den Zugang von in- und ausländischen Unternehmen sowie von qualifizierten Fachkräften zu fördern, hat die Stadt Offenbach am Main es sich zur Aufgabe gemacht, die noch zur Verfügung stehenden Flächen in Offenbach am Main bewusst und qualifiziert zu entwickeln. Das rund 35,0 ha große „Allessa-Areal“ ist eine der größten zusammenhängenden innerstädtischen Entwicklungsfläche in der Metropolregion Rhein-Main und bietet damit viele Potenziale.
Das in Offenbach-Ost gelegene Gelände diente seit Mitte des 19. Jahrhunderts als Industriestandort zur Herstellung synthetischer Farben und Kunststoffe. Nach der Schließung des Chemiewerks der Firma Clariant wurden die Industrieanlagen, nicht nutzbaren Gebäude und Infrastrukturen zurückgebaut und die Fläche beräumt. Das Gelände wurde 2020 von der Innovationscampus Offenbach GmbH & Co.KG (INNO) im Auftrag der Stadt Offenbach am Main gekauft. Heute liegt der Großteil des Areals brach.
Wesentliches Ziel der Planung ist es, die brachliegende Fläche zu reaktivieren, einen Innovationscampus als Schnittstelle von Lehre, Wirtschaft und Innovation zu schaffen und einen Ort für die Entstehung neuer Arbeitsformen zu entwickeln. Gleichzeitig sollen durch den Innovationscampus Arbeitsplätze geschaffen und Offenbach am Main als Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Dafür soll das Areal revitalisiert und unter Berücksichtigung der angrenzenden und der im Gebiet bestehenden Gebäude entwickelt werden. Es ist geplant, die denkmalgeschützte Bausubstanz sowie die bestehenden Grünflächen zu erhalten. Mit dem Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung und einer Verbreiterung des Freiraumkorridors zwischen dem Industriegebiet und der Ortslage Bürgel soll zudem der Natur-raum Kuhmühlgraben entwickelt werden. Des Weiteren ist geplant, die Durchlässigkeit des Plangebietes durch interne Erschließungsmaßnahmen zu erhöhen. Dabei soll eine raumwirksame Grünverbindung zum Mainvorgelände sowie eine direkte Anbindung an den Knotenpunkt Mühlheimer Straße geschaffen werden. Das Vorhaben dient darüber hinaus zur Untersuchung und Erprobung städtebaulich-innovativer Entwicklungsansätze.
Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ vom 27.01.2022.
Zu 1:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 27.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 03.03.2022 in der Offenbach-Post.
Am 03.03.2022 fand ein Scoping-Termin mit Vertretern der Stadt Offenbach am Main, des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 23.05.2022 hat in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung ausgelegt.
Zudem fand am 05.07.2022 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bürgerinformationsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Parkside Studios in der Friedhofstraße 99 statt. Darin wurden die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutert, außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.
Zu 2:
Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 653 mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Zu 3:
Der Realisierungsvertrag enthält alle erforderlichen Regelungen zur Erschließung des Vorhabens sowie Vereinbarungen über Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen inkl. Übernahme von Kosten und über die Einhaltung von Fristen. Der vorliegende Realisierungsvertrag mit der INNO GmbH ist das Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der INNO GmbH.
Anders als im Vorvertrag festgehalten, wird die Stadt die Kostentragung für bestimmte Erschließungsmaßnahmen übernehmen, welche nicht der originären Erschließung des Innovationscampus dienen, sondern eine gesamtstädtische Vernetzungsfunktion erfüllen. Weiterhin erstattet die Stadt der INNO die entstehenden Kosten für Projektsteuerung und Controlling der Erschließungsmaßnahmen. Die Einzelheiten der Auszahlungsmodalitäten werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der INNO GmbH und der Stadt (die vertreten wird durch den Magistrat) geregelt.
Darüber hinaus wird die Stadt anders als im Vorvertrag festgehalten die Kostentragung für die Erstherstellung der öffentlichen, naturnahen Grünfläche am Kuhmühlgraben (ausgenommen der artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich) übernehmen. Diese derzeit noch nicht zu beziffernden Kosten sind zu gegebenem Zeitpunkt in den Haushalt einzustellen.
Gem. § 20 Abs. 2 des Realisierungsvertrags werden die Einzelheiten der Grundstücksübertragung in einem gesonderten Vertrag zwischen INNO GmbH und Stadt geregelt. In diesem Zuge wird die Stadt einen Grundstückspreis an die INNO GmbH zu zahlen haben. Dieser wird derzeit durch ein von der INNO GmbH beauftragtes Gutachten bestimmt und ist daher in seiner Höhe noch nicht bekannt. Die so noch zu ermittelnden Grundstückskosten sind ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in den Haushalt einzustellen.
Für ihre weitere Tätigkeit benötigt die INNO GmbH den wirksamen Realisierungsvertrag. Sollten in einzelnen Punkten aus den Beteiligungen gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Ergänzungsbedarfe entstehen, so kann dies in einem Nachtrag umgesetzt werden.
Zu 4:
Das Gebiet der ehemaligen Farbwerke wird durch den Bebauungsplan Nr. 653 neu überplant. Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erweist es sich als sinnvoll, bereits für die Billigung des Bebauungsplans die neuen Straßenbenennungen zu verwenden, um eindeutige Aussagen im weiteren Verfahrensablauf treffen zu können.
Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 653 ist es zur eindeutigen Zuordnung der zukünftigen Gebäude und zur Gewährleistung der Ordnung im Stadtgebiet notwendig, eine Straßenbenennung der neuen Erschließungsstraßen vorzunehmen.
Die Auswahl der Straßennamen für die Erschließungsstraßen erfolgte in Abstimmung mit dem Ältestenrat (AG Straßenbenennung).
Zu 5:
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ sind die Unterhaltungs- und Pflegekosten (Folgekosten) im Haushalt bereitzustellen. Gemäß der vom ESO Eigenbetrieb geprüften Kostenschätzung (Anlage 7) auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts (Vorentwurfsplanung) betragen die Folgekosten ca. 374.000,00 € / Jahr. Nach Vorliegen der Objektplanung und vor Vergabe der Leistungen für die Unterhaltungskosten erfolgt eine dezidierte marktübliche Kostenberechnung, die dann der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Folgekosten für die zukünftig öffentlichen Erschließungs- und Freiflächen werden durch die Stadt getragen.
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Auslage 1), Textliche Festsetzungen (Auslage 2), Begründung und Umweltbericht (Auslage 3), Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5), Liste der Gutachten (Auslage 6), einzelne Fachgutachten (Auslagen 6A bis 6K) sowie der Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 mit seinen Anlagen (Auslagen 7).
Der Realisierungsvertrag (Auslage 7) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4) sowie die Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5).
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Auslagen:
Planzeichnung (Auslage 1)
Textliche Festsetzungen (Auslage 2),
Begründung und Umweltbericht (Auslage 3),
Auswertung der Stellungnahmen (nichtöffentliche Auslage 4),
Kopien der Stellungnahmen (nichtöffentliche Auslage 5),
Liste der Gutachten (Auslage 6),
einzelne Fachgutachten (Auslagen 6A bis 6K)
Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 mit seinen Anlagen (nichtöffentliche Auslage 7).
Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die öffentlichen Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.