Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0757Ausgegeben am 22.08.2024

Eing. Dat. 22.08.2024

 

 

Leben am Ledermuseum - Umgang mit riskantem Investitionsprojekt

Antrag CDU vom 21.08.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    die genauen Gründe für den Erwerb hochpreisiger Wohneinheiten bei genanntem Bauvorhaben zeitnah den Stadtverordneten (nicht-öffentlich) darzulegen. U.a. ist die in der Presse angekündigte Renditeprognose stichhaltig zu belegen. Insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) zu einer solchen Investition muss nachgewiesen werden. Bei der GBO soll der Magistrat auf besondere wirtschaftliche Sorgfalt und gründliche Abwägung der Risiken hinwirken.

 

2.    die entsprechenden Fördermodalitäten des Landes Hessen zu dem Projekt genau auf ihre Umsetzbarkeit durch die Stadt Offenbach zu überprüfen und eine abschließende Zusage gründlich zu hinterfragen.

 

3.    eine umfassende Berichterstattung über diese Modalitäten den Stadtverordneten (nicht-öffentlich) verfügbar zu machen.

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) plant 69 Wohnungen des Bauprojektes „Leben am Ledermuseum“ zu erwerben. Dies entspricht knapp der Hälfte der Wohneinheiten des Investitionsprojektes. Durch dieses Vorgehen wird das zweifelsohne bestehende wirtschaftliche und zeitliche Risiko des Investors verringert und gleichermaßen für die GBO erhöht.

Aufgrund der Tatsache, dass die von der GBO zu erwerbenden Wohnungen nicht dem geförderten Wohnungsbau entsprechen werden, sondern zu marktüblichen Preisen vermietet werden sollen, ein bemerkenswertes Verfahren.

Die antragstellende Fraktion ist besorgt um die finanzielle und generelle Leistungsfähigkeit der GBO.

Da zum Abschluss des Erwerbes durch die GBO eine Förderzusage des Landes aussteht, sind die Modalitäten gründlich mit den bestehenden Risiken abzuwägen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.