Anlage 4

Textliche Beschreibung der Maßnahmen

 

Straßenaufbau

 

Das historische Kopfsteinpflaster wird freigelegt. Fehlstellen werden ergänzt. Die meist aufgrund von Kanalarbeiten entstandenen Schneisen, in denen das Pflaster auf Grabenbreite seinerzeit nicht wiedereingesetzt wurde, sollen genutzt werden, um für Fahrradverkehr und die Nutzung von Gehhilfen einen leichter nutzbaren Bereich zu schaffen. Die historischen Gehsteigabstufung wird beibehalten, wenn diese noch entsprechend in historischer Originalsubstanz in nennenswerten Anteilen vorhanden ist. Ansonsten sind die Straßen insgesamt entsprechend den Bedingungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Niveau anzugleichen. Gegebenenfalls kann eine der Größenverhältnisse entsprechende Grünfläche geschaffen werden (siehe hierzu auch Anmerkung im Kapitel „Straßenmöblierung“).

Die Flächenentsiegelung der Ortskerne soll unter diesem Aspekt so weit wie in dieser Form möglich angestrebt werden.

 

 

Straßenmöblierung

 

Aufgrund der typischen engen Straßenverhältnisse ist in weiten Teilen eine Möblierung des öffentlichen Raums nicht möglich. Da eine Aufpflasterung, bzw. Wiederherstellung der alten Pflasterung prinzipiell eine bremsende Wirkung auf den Straßenverkehr hat und den Charakter des verkehrsberuhigten Bereichs deutlich macht, sollten Möblierungen zu Zweck der Verkehrssteuerung prinzipiell nicht notwendig sein. Ähnliche Zurückhaltung ist in Bezug auf Baumpflanzungen zu üben, da die engen Straßenquerschnitte eine Baumpflanzung durch den Konflikt der Wurzeln mit Leitungsführungen und Keller-/Fundamentkonstruktionen eigentlich nicht zulassen.

Eine Aufstellung von Sitzmöglichkeiten, die die historische Ortskerncharakteristik nicht konterkarieren sollten (kein explizit abstrakt modernes Design) ist erwünscht. Entweder an breiteren Straßenquerschnitten (südlicher Tel der Strackgasse, am Bürgerplatz) oder zu Hauswänden hin, vielleicht auch mit der Förderung privater Initiative der ansässigen Eigentümer, wenn eine Verträglichkeit mit den zu ausweisenden Stellplätzen und der verbliebenen Straßenquerschnitte für Rettungswege gewährleistet ist.