Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2024
TOP 9
Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-310 (Dez. III und IV, Ämter 20,
62 und 60) vom 21.08.2024, 2021-26/DS-I(A)0755
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 653 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 05.02.2024, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße
- Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.
- Im Osten: durch die „Kettelerstraße“
- Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“
- Im Westen: durch die „Friedhofstraße“
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Auslage 1) dargestellt.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 653 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.
3. Dem zwischen der Stadt Offenbach am Main und der INNO GmbH abgestimmten Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Realisierungsvertrag abzuschließen.
4. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ geplanten Erschließungsanlagen (siehe Planzeichnung) erhalten die Bezeichnung:
Samsonstraße (841) Straße
Biospringstraße (842) Straße
Samsonplatz (843) Platz
Platz an der Dreibogenhalle (844) Platz
Niederwiesen (845) Park
Auf dem Wahlwerk (846) Straße
5. Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungskosten ESO) betragen gemäß Kostenschätzung ca. 374.000,00 € / Jahr (siehe Anlage 7). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen.
Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0755
Herr Stv. Malsy (Die Linke.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte
1-3 und 5 sowie Punkt 4.
2021-26/DS-I(A)0755 (Punkte 1-3 und 5)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 653 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 05.02.2024, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße
- Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.
- Im Osten: durch die „Kettelerstraße“
- Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“
- Im Westen: durch die „Friedhofstraße“
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Auslage 1) dargestellt.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 653 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.
3. Dem zwischen der Stadt Offenbach am Main und der INNO GmbH abgestimmten Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Realisierungsvertrag abzuschließen.
5. Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungskosten ESO) betragen gemäß Kostenschätzung ca. 374.000,00 € / Jahr (siehe Anlage 7). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen.
2021-26/DS-I(A)0755 (Punkt 4)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ geplanten Erschließungsanlagen (siehe Planzeichnung) erhalten die Bezeichnung:
Samsonstraße (841) Straße
Biospringstraße (842) Straße
Samsonplatz (843) Platz
Platz an der Dreibogenhalle (844) Platz
Niederwiesen (845) Park
Auf dem Wahlwerk (846) Straße
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.09.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung