Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2024

 

 

 

 

 

TOP 9
Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-310 (Dez. III und IV, Ämter 20,
62 und 60) vom 21.08.2024, 2021-26/DS-I(A)0755

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 653 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 05.02.2024, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

-       Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße

-       Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.

-       Im Osten: durch die „Kettelerstraße“

-       Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“

-       Im Westen: durch die „Friedhofstraße“

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Auslage 1) dargestellt.

 

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 653 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.

 

3.    Dem zwischen der Stadt Offenbach am Main und der INNO GmbH abgestimmten Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Realisierungsvertrag abzuschließen.

 

4.    Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ geplanten Erschließungsanlagen (siehe Planzeichnung) erhalten die Bezeichnung:

 

 

Samsonstraße                       (841)                               Straße

           Biospringstraße                     (842)                               Straße

           Samsonplatz                         (843)                                Platz 

           Platz an der Dreibogenhalle  (844)                                Platz

           Niederwiesen                         (845)                                Park

           Auf dem Wahlwerk                 (846)                              Straße

 

5. Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungskosten ESO) betragen gemäß Kostenschätzung ca. 374.000,00 € / Jahr (siehe Anlage 7). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen.

 

 

Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0755

 

Herr Stv. Malsy (Die Linke.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte

1-3 und 5 sowie Punkt 4.

 

 

2021-26/DS-I(A)0755 (Punkte 1-3 und 5)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 653 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 05.02.2024, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

-       Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße

-       Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.

-       Im Osten: durch die „Kettelerstraße“

-       Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“

-       Im Westen: durch die „Friedhofstraße“

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Auslage 1) dargestellt.

 

2.     Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 653 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.

 

3.     Dem zwischen der Stadt Offenbach am Main und der INNO GmbH abgestimmten Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Realisierungsvertrag abzuschließen.

 

5.     Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungskosten ESO) betragen gemäß Kostenschätzung ca. 374.000,00 € / Jahr (siehe Anlage 7). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0755 (Punkt 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.     Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ geplanten Erschließungsanlagen (siehe Planzeichnung) erhalten die Bezeichnung:

 

Samsonstraße                       (841)                               Straße

             Biospringstraße                     (842)                               Straße

             Samsonplatz                         (843)                                Platz 

             Platz an der Dreibogenhalle  (844)                                Platz

             Niederwiesen                         (845)                                Park

             Auf dem Wahlwerk                 (846)                              Straße

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.09.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung