Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2024

 

 

 

 

 

TOP 32
„Neubau einer Grundschule am Standort Ernst-Reuter-Schule, Erweiterung im Bestand, Neugestaltung der Zufahrtsstraße, des Parkplatzes und Schulhofs“
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss sowie Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-306 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.08.2024,
2021-26/DS-I(A)0752

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Neubau einer Grundschule am Standort Ernst-Reuter-Schule, Erweiterung im Bestand, Neugestaltung der Zufahrtsstraße, des Parkplatzes und Schulhofs“ wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 23.563.000,00 € um 6.957.000,00 € auf nunmehr 30.520.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601902 „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule(OPG)“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2023 und früher:        8.904.499,00 €

Haushaltsmittel 2024:                           4.662.100,00 €

Haushaltsmittel 2025:                           9.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2026:                           7.353.401,00 €

Gesamt:                                                30.520.000,00 €

 

2.     Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln sowie aus Fördermitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

 

Nach dem Projektbeschluss vom 27.01.2022 wurden bei der KfW Mittel aus dem BEG Programm Kommunen – Kredit (264) beantragt und gewährt. Die Stadt Offenbach erhält für den „Neubau eines Effizienzgebäudes 40 Erneuerbare Energien“ einen Kredit in Höhe von 6.612.900,00 € sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 10,2 % bzw. 674.450,00 €.

 

Zuwendungsbetrag:                                 674.450,00 €

Kreditmarktmittel:                                29.845.550,00 €

Gesamt:                                                30.520.000,00 €

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 3.662.488,62 € um 1.152.251,55 € auf insgesamt 4.814.740,17 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Gebäudebetriebskosten sowie die Bauunterhaltungskosten für den Neubau, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Budget des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für die zukünftigen Jahre von 684.125,42 € um 250.693,00 € auf 934.818,42 € p. a.

 

4.     Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag wurde der OPG bereits übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

5.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen sowie an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Die nichtöffentliche Auslage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.09.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung