Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2024
TOP 35
Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Förderung im Landesprogramm „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-311 (Dez. I und IV, Ämter 80, 60 und 42) vom 21.08.2024, 2021-26/DS-I(A)0756
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, zur Revitalisierung des „Galeria“-Leerstands gegenüber dem Fördergeber Land Hessen die Aufnahme in das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“ auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Förderantrags zu bestätigen.
2. Für die Maßnahmenumsetzung stehen die erforderlichen Mittel wie folgt bereit:
Produktkonto 04080100.0840000092,
Investitionsnummer 0408010800491201,
„sonstige Betriebsausstattung“
Haushaltsmittel 2025: 450.000,00 €
Produktkonto 04080100.0860000092,
Investitionsnummer 0408010800491201,
„Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände“
Haushaltsmittel 2025: 100.000,00 €
Die Mittelbereitstellung erfolgt hier vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
Produktkonto 15010100.7128000080,
„Zukunftsprojekte Innenstadt“
Haushaltsmittel 2024: 50.000,00 €
Sowie weitere Mittel bei der Station Mitte GmbH.
Die Refinanzierung der Ausgaben erfolgt über Fördermittel des Landes aus dem Förderprogramm Zukunft Innenstadt – Galeria Budget Offenbach mit einer Förderquote von 90 % auf den folgenden Konten:
Produktkonto 15010100.5421000060, „Zukunft Innenstadt –
Galeria Budget Offenbach“
Haushaltsmittel 2025: 45.000,00 €
Produktkonto 04080100.3641000060,
Investitionsnummer 0408010800491201,
„Zukunft Innenstadt – Galeria Budget Offenbach“
Haushaltsmittel 2025: 495.000,00 €
Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.09.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung