Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0763Ausgegeben am 24.09.2024
Eing. Dat. 19.09.2024
Grundstückserwerb Schutzbaumstraße 35-37, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-327 (Dez. I, Amt 80) vom 18.09.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 628/5 = 1.610 m² (Schutzbaumstraße 35-37) zu einem Kaufpreis i. H. v. 645.000,00 EUR.
2. Das bestehende Mietverhältnis über Wohnraum sowie der Garagenmietvertrag werden von der Stadt übernommen.
3. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
4. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 710.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2024 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
Begründung:
Das Objekt wurde von der Eigentümerin zum Kauf angeboten und eignet sich in besonderer Weise zur Erweiterung der Grundschule Bieber Waldhof, in der Ottersfuhrstraße, da die Liegenschaft an das Grundstück der Grundschule anschließt.
Aus Sicht von Dezernat IV sowie dem Stadtschulamt soll das Objekt, wenn möglich, erworben werden, um Erweiterungen bei steigenden Raumbedarfen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung an der Grundschule Bieber Waldhof, zu ermöglichen.
Zur möglichen Nutzung finden derzeit Abstimmungen zwischen dem Stadtschulamt und dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement, statt. Im Anschluss erfolgen Planungen, um das Gebäude für die Schulnutzung zu ertüchtigen.
Auf dem Objekt befindet sich ferner eine vermietete Hausmeisterwohnung. Das Mietverhältnis wird vorerst übernommen.
Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden. Der Kaufpreis entspricht einem vorliegenden Wertgutachten. Laut Stellungnahme des Vermessungsamtes ist der Kaufpreis angemessen.
Anlagen:
Lageplan
Klimarelevanzprüfung
Nichtöffentliche Anlage
Hinweis: Antrag und öffentliche Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.