Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0764Ausgegeben am 24.09.2024

Eing. Dat. 19.09.2024

 

 

 

 

 

Prävention an Gefahrenstelle: Höhenbegrenzungssperre vor Bieberer Schlupf

Antrag FREIE WÄHLER vom 19.09.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt in ausreichendem Abstand zum „Bieberer Schlupf“ Höhenbegrenzungssperren zu installieren. Gleichzeitig soll künftig mit Piktogrammen und/oder zusätzlichen visuellen Hinweisen auf die maximale Durchfahrtshöhe von 2,50 Meter hingewiesen werden.

 

 

Begründung:

 

In regelmäßigen Abständen bleiben LKW und Transporter im so genannten „Bieberer Schlupf“ stecken. Trotz der auf die maximale Durchfahrtshöhe hinweisenden Beschilderung kommt es immer wieder zu Unfällen.

Durch Höhenbegrenzungssperren, wie sie deutschlandweit und weltweit eingesetzt werden, kann deutlicher auf die maximale Durchfahrtshöhe hingewiesen werden.

Selbstverständlich sollte man voraussetzen können, dass Fahrer von LKW und Transportern die Höhe ihrer Fahrzeuge kennen und einschätzen können. Selbstverständlich könnte man auch davon ausgehen, dass die vorhandene Beschilderung ausreicht. Die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild.

Bei wiederholten Unfällen dieser Art besteht zudem die Gefahr ernsthafter Schäden an der Brücke. Ein Brückenschaden, der nicht sofort behoben werden kann, hätte an dieser Stelle weitreichende Folgen. Der S-Bahn-Verkehr könnte zum Erliegen kommen und der KFZ-Verkehr müsste umgeleitet werden, was zu massiven Verkehrsbeeinträchtigungen führen würde.

Auch wenn die Brücke Eigentum der DB ist, dürfte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie der Stadt Offenbach selbst liegen, aufgrund der möglichen Folgen deutlicher auf die maximale Durchfahrtshöhe hinzuweisen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.